KWKG-Umlage 2027

Gemäß der §§ 10 und 11 EnFG sind die deutschen Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, die KWKG-Umlage für das folgende Kalenderjahr transparent zu ermitteln und bis zum 25. Oktober des Kalenderjahres zu veröffentlichen.

KWKG-Umlage ab 1. Januar 2027

Auf Basis der von den unterlagerten Netzbetreibern sowie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldeten Prognosewerte wurden die zu erwartenden Belastungen gemäß dem aktuellen KWKG und EnFG identifiziert sowie die für den prognostizierten Letztverbrauch bundesweit anwendbare KWKG-Umlage ermittelt und am 26.10.2026 veröffentlicht. Gemäß den Regelungen des EnFG werden auch Einnahmen und Ausgaben auf dem KWKG-Konto für die Berechnung der KWKG Umlage berücksichtigt.

In Zusammenfassung der o. g. Daten ergibt sich ab dem 01.01.2027 eine gerundete KWKG-Umlage in Höhe von 0,451 ct/kWh auf die nichtprivilegierten Letztverbräuche.

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Weitere Informationen zur Ermittlung der KWKG-Umlage entnehmen Sie dem beigefügten Foliensatz

26.10.2026
Ermittlung der KWKG-Umlage in 2027 als Aufschlag auf Netzentgelte