EEG-Finanzierungsbedarf 2027

Hierfür wird jährlich im Voraus der Finanzierungsbedarf nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) bestimmt. Die Finanzierung deckt die Differenz aus den Einnahmen und den Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber nach Anlage 1 des EnFG.

Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen gemäß § 51 Abs. 1 EnFG den EEG-Finanzierungsbedarf 2027 sowie die voraussichtliche Höhe des Ausgleichsanspruchs nach § 6 Abs. 1 Satz 1 oder 2 EnFG für das Jahr 2026 bis zum 26. Oktober 2026 auf ihrer gemeinsamen Internetseite.

Der EEG-Finanzierungsbedarf für das Jahr 2027 beträgt 17,524 Mrd. Euro.

Die voraussichtliche Höhe des Ausgleichsanspruchs nach § 6 Abs. 1 Satz 2 EnFG für das Jahr 2026 wurde auf 2,000 Mrd. Euro prognostiziert.

Die Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs erfolgte in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur, die im gesetzlichen Auftrag die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überwacht. Die für die Berechnung notwendigen Werte der Einspeisung aus EEG-Anlagen 2027 und damit korrespondierender Förderzahlungen wurden im Auftrag der vier Übertragungsnetzbetreiber von einem unabhängigen Gutachter ermittelt. Entspr. §4 EnFG wurden der EEG-Finanzierungsbedarf 2027 und die voraussichtliche Höhe des Ausgleichsanspruchs für 2026 inkl. der Berechnungsgrundlagen am 30.09.2026 BMWE und BNetzA mitgeteilt.

Das Konzept für das Prognoseverfahren und die Grundlagen für die Berechnung des EEG-Finanzierungsbedarfs 2027 sowie die voraussichtliche Höhe des Ausgleichsanspruchs für 2026 finden Sie hier als Downloads:

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EEG-FINANZIERUNG

Bis 2022 finanzierte die EEG-Umlage den Ausbau Erneuerbarer Energien, seit 2023 läuft die Förderung über den Bundeshaushalt. Hier erfahren Sie mehr zu den jeweiligen Finanzierungbedarfen.