Die von den abnahme- und vergütungspflichtigen Netzbetreibern im Rahmen der EEG-Jahresabrechnung an die Übertragungsnetzbetreiber gemeldeten Bewegungsdaten stehen als Datei gemäß § 51 Absatz 5 EnFG bis zum Ablauf des folgenden Kalenderjahres zum Download bereit.
Informationen zu den Vergütungskategorien entnehmen Sie bitte den entsprechenden Veröffentlichungen.
Zusätzlich verweisen wir auf die Gliederung in der Spalte „Veräußerungsform“. Hier sind folgende Formen enthalten: „Einspeisevergütung“, „Marktprämie“, „Mieterstromzuschlag“, „Ausfallvergütung“ und „Sonstiges“. Unter „Sonstiges“ sind u. a. folgende Sachverhalte zusammengefasst: sonstige Direktvermarktung, nicht vergüteter Selbstverbrauch, Wertersatz für ausgeförderte Anlagen, Flexibilitätsprämie, vermiedene Netzentgelte, Kommunale Beteiligungen und Projektsicherungsbeiträge.
Weiterhin finden Sie die Spalte „Monat“ in den Datenpaketen je Vergütungszeile. Die Monatsspalte dient der Darlegung, auf welchen Monat sich die kalendermonatlich bestimmte Marktprämie sowie deren Strommenge bezieht (ggf. rechnerisch negativ im Falle von sehr hohen Marktpreisen und ausgeglichen durch sogenannte zusätzliche Ausgleichskategorien). Sofern keine monatliche Zuordnung dieser Angabe vorliegt, ist eine Nulleintragung mit dem Wert „0“ ersichtlich.
Bitte beachten Sie auch, dass die csv-Dateien teilweise mehr Zeilen enthalten, als in Tabellenkalkulations-Software (wie Microsoft Excel) maximal angezeigt werden können. Die überzähligen Zeilen werden von Excel ohne jeden Hinweis ignoriert. Es wird deswegen empfohlen, alternative Datenbankanwendungen zur Verarbeitung der vollständigen Inhalte der csv-Dateien zu nutzen.
Hinweis:
Eine kalendermonatliche Aktualisierung der Angaben zur EEG-Jahresabrechnung, wie in § 3 Nr. 7 EEV gefordert, erfolgt nicht, da diese Angaben gemäß § 50 Nr. 2 EnFG nur einmal jährlich erhoben werden.
Die Veröffentlichung nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 EnFG erfolgt zum 15. September eines jeden Kalenderjahres.