Neuregelung des EEG-Finanzierungsbedarfs ab 2023
Schon im Juli 2022 war die EEG-Umlage zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Null gesenkt worden.
Seit dem 1. Januar 2023 ist die EEG-Umlage gesetzlich ganz weggefallen. Die Förderung Erneuerbarer Energien ist nun Teil des Bundeshaushalts.
Jährlich zum 25. Oktober veröffentlichen die Übertragungsnetzbetreiber den EEG-Finanzierungsbedarf für das folgende Kalenderjahr. Er wird nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) ermittelt.
Entwicklung der EEG-Umlage 2012 – 2022
Die EEG-Umlage deckte 2012 – 2022 die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber bei der EEG-Förderung und bestimmte sich nach § 3 Abs. 3 und 4 der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) sowie § 6 der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung (EEAV).
In der nachstehenden Grafik sehen Sie die die Entwicklung der EEG-Umlage.
Hinweis: Für das Jahr 2022 ist zur besseren Vergleichbarkeit die im Vorjahr ermittelte volle EEG-Umlage dargestellt. Real wurde die EEG-Umlage im zweiten Halbjahr 2022 auf Null gesetzt (nach § 60 Abs. 1a EEG).