Konsultation zur Fortentwicklung Redispatch 2.0 2026

In den vergangenen sechs Monaten wurde gemeinsam mit der Branche im BDEW ein Rahmendokument und ein Prozessdokument zur Fortentwicklung von Redispatch 2.0 erarbeitet. Die beiden Dokumente bündeln die wesentlichen fachlichen Leitplanken und beschreiben die weiter entwickelten Prozesse.

Mit der nun folgenden Konsultation sollen die erarbeiteten Vorschläge transparent gemacht und den betroffenen Branchenakteuren die Möglichkeit gegeben werden, ihre Einschätzungen, Hinweise und Änderungsbedarfe einzubringen. Ziel ist es, die unterschiedlichen Perspektiven frühzeitig zusammenzuführen und eine belastbare Grundlage für die weitere Umsetzung zu schaffen.

Die eingehenden Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultationsphase zeitnah auf dieser Webseite veröffentlicht, ausgewertet und in die weitere Überarbeitung der Dokumente einbezogen. Die Konsultation ist damit ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einer abgestimmten und praxistauglichen Fortentwicklung von Redispatch 2.0. 

Zeitplan

Für die Durchführung der Konsultation erteilen die Übertragungsnetzbetreiber folgende Hinweise:

  • Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme ausschließlich per Mail an redispatch2.0-konsultation@netztransparenz.de
  • Die Mailadresse dient ausschließlich der Abgabe der Stellungnahmen. Es werden keine Anmerkungen oder Fragen beantwortet.

  • Stellungnahmen können bis zum 04.12.2026 (Ende des Tages) eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nach Ablauf der Konsultationsfrist eingehen, nicht mehr berücksichtigt werden.

  • Bitte nutzen Sie für die Abgabe Ihrer Stellungnahme die mitveröffentlichte Excel-Vorlage. Innerhalb des Excel-Formulars steht für das Rahmendokument und das Prozessdokument ein Arbeitsblatt zur Verfügung. Füllen Sie bitte alle Felder aus, sodass im Nachgang in der Bearbeitung der Stellungnahmen eine eindeutige Zuordnung der jeweiligen Anmerkungen erfolgen kann. Stellungnahmen, die uns außerhalb dieser Vorlage erreichen, beispielsweise im E-Mail-Text, werden nicht berücksichtigt.
  • Hinweise zum Ausfüllen der Stellungnahme:

                
                Die Excel-Vorlage umfasst drei auszufüllende Tabellenblätter:

          • Informationen: 
            Angaben zur Organisation und zu den Kontaktdaten. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich für eine mögliche Kontaktaufnahme verwendet und nicht veröffentlicht.
          • Stellungnahme | Rahmendokument:
            Anmerkungen zum Rahmendokument
          • Stellungnahme | Prozessdokument:
            Anmerkungen zum Prozessdokument

Bitte erfassen Sie jede Anmerkung in einer eigenen Zeile. Wählen Sie zunächst die entsprechende Kapitelnummer aus. Der zugehörige Kapiteltitel wird automatisch ergänzt. Geben Sie zusätzlich den betreffenden Zeilenbereich an, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen.

Falls die Textstelle nicht eindeutig identifiziert werden kann, fügen Sie bitte den betreffenden Originaltext ein. Ergänzen Sie anschließend den konkreten Änderungsvorschlag und dessen Begründung.

Ordnen Sie Ihre Rückmeldung außerdem als redaktionelle, fachliche oder ergänzende Anmerkung* ein. Die integrierte Vollständigkeitsprüfung zeigt an, wenn erforderliche Angaben fehlen.

*Redaktionell: rein formale oder sprachliche Anmerkung ohne inhaltliche Auswirkung

 Fachlich: inhaltliche oder prozessuale Anmerkung

  • Die Übertragungsnetzbetreiber beabsichtigen, die Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Die personenbezogenen Daten auf der ersten Seite „Informationen“ dienen ausschließlich nachfolgenden Information über Veröffentlichung der Stellungnahmen und weiteren Ablauf. Diese Daten werden nicht veröffentlicht. Soweit in den Stellungnahmen personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.