Gemäß § 13k Abs. 6 EnWG sind die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) dazu verpflichtet, ein Umsetzungskonzept zu entwickeln und der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Prüfung vorzulegen. Das Umsetzungskonzept definiert die wesentlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz des Instruments.
Für die zweijährige Erprobungsphase (01.10.2024 bis 30.09.2026) findet das Umsetzungskonzept 1.0 Anwendung, während für die wettbewerblichen Ausschreibungen ab dem 01.10.2026 das Umsetzungskonzept 2.0 gültig ist.
Die ÜNB haben unter Einbeziehung der relevanten Stakeholder die Umsetzungskonzepte fristgerecht erarbeitet und der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Prüfung übergeben. Die Prüfung beider Konzepte ist von der BNetzA mit dem Ergebnis abgeschlossen worden, dass die vorgelegten Umsetzungskonzepte für ihre jeweiligen Anwendungszeiträume in ihrer konkreten Ausgestaltung dazu geeignet sind, die Abregelung von Strom aus Anlagen nach § 3 Nummer 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes effektiv zu reduzieren und die Netz- und Systemsicherheit nicht zu beeinträchtigen.
Die ÜNB-Umsetzungskonzepte, sowie ein Gutachten von Frontier Economics stehen allen Interessierten als PDF zum Download zur Verfügung: