Umsetzungskonzept

Gemäß § 13k Abs. 6 EnWG sind die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) dazu verpflichtet, ein Umsetzungskonzept zu entwickeln und der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Prüfung vorzulegen. Das Umsetzungskonzept definiert die wesentlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz des Instruments.

Für die zweijährige Erprobungsphase (01.10.2024 bis 30.09.2026) findet das Umsetzungskonzept 1.0 Anwendung, während für die wettbewerblichen Ausschreibungen ab dem 01.10.2026 das Umsetzungskonzept 2.0 gültig ist.

Die ÜNB haben unter Einbeziehung der relevanten Stakeholder die Umsetzungskonzepte fristgerecht erarbeitet und der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Prüfung übergeben. Die Prüfung beider Konzepte ist von der BNetzA mit dem Ergebnis abgeschlossen worden, dass die vorgelegten Umsetzungskonzepte für ihre jeweiligen Anwendungszeiträume in ihrer konkreten Ausgestaltung dazu geeignet sind, die Abregelung von Strom aus Anlagen nach § 3 Nummer 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes effektiv zu reduzieren und die Netz- und Systemsicherheit nicht zu beeinträchtigen.

Die ÜNB-Umsetzungskonzepte, sowie ein Gutachten von Frontier Economics stehen allen Interessierten als PDF zum Download zur Verfügung:

Umsetzungskonzept 2.0 (Gültigkeit ab dem 01.10.2026)

Nach Ablauf der zweijährigen Erprobungsphase starten ab dem 01.10.2026 die im Gesetz vorgesehenen täglichen wettbewerblichen Ausschreibungen. Die ÜNB haben die hierfür gegenüber der Erprobungsphase erforderlichen Anpassungen der Rahmenbedingungen gemeinsam mit der BNetzA und dem BMWE in einer Informationsveranstaltung am 22.01.2026 Interessenten und potentiellen Teilnehmern vorgestellt (2026-01-22 Informationsveranstaltung Wettbewerbliche Ausschreibung § 13k EnWG). Das nachfolgende Feedback der Branche wurde anschließend bestmöglich berücksichtigt und in einem überarbeiteten Umsetzungskonzept („Umsetzungskonzept 2.0“) festgehalten. Dieses wurde nach Prüfung und Bestätigung der BNetzA am 01.04.2026 veröffentlicht. Das Umsetzungskonzept 2.0 ist ab dem 01.10.2026 gültig.

Umsetzungskonzept 1.0 (Gültigkeit bis einschließlich 30.09.2026)

Für die zweijährige Erprobungsphase ab dem 01.10.2024 bis zum 30.09.2026 haben die ÜNB das Umsetzungskonzept 1.0 abgestimmt und angewendet. Das Umsetzungskonzept 1.0 wurde fristgerecht, nach Bestätigung der BNetzA, zum 01.04.2024 veröffentlicht. Während der Erprobungsphase wurden geringfügige Anpassungen auf Basis operativer Umsetzungserkenntnisse in einem überarbeiteten Umsetzungskonzept 1.1 festgehalten.

Die ÜNB haben sich bei der Erstellung des Konzepts nicht auf die Minimalanforderungen des § 13k EnWG zurückgezogen, sondern sind aktiv auf die Branche zugegangen, um relevante Perspektiven zum Thema zu erfahren. Darüber hinaus wurde die Branche umfassend in den Konzepterstellungsprozess eingebunden und über die Ausgestaltung informiert (siehe Präsentationen der vergangenen Informationsveranstaltungen: Informationsveranstaltungen). Ergänzend wurde Frontier Economics von den ÜNB damit beauftragt, den von ihnen ausgearbeiteten Vergütungsrahmen in einem Gutachten zu überprüfen. Dabei kam Frontier Economics zu dem Ergebnis, dass das vorgelegte Vergütungskonzept im Einklang mit den Zielen des § 13k EnWG steht und ökonomische, sowie energiewirtschaftliche Aspekte angemessen berücksichtigt werden. Das Umsetzungskonzept 1.0 ist für den Zeitraum der Erprobungsphase ab dem 01.10.2024 bis zum 30.09.2026 gültig.