Der in den kommenden Jahren erwartete starke Ausbau von Batteriespeichersystemen (BESS) bringt für die Netzbetreiber eine neue chancenreiche Technologie mit sich – und damit auch neue Aufgaben. Nachdem die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bereits technische Anforderungen für BESS am Übertragungsnetz veröffentlicht und der Prozess zur Vergabe von Netzanschlüssen im Rahmen des Reifegradverfahrens neu strukturiert wurde, ist es nun notwendig, auch die betrieblichen Anforderungen transparent zu machen. Diese legen fest, nach welchen „Spielregeln“ BESS künftig am Übertragungsnetz betrieben werden.
BESS leisten wertvolle Beiträge für das Stromsystem, etwa durch die Glättung von Preisspitzen am Energy-Only-Markt, die zeitliche Verschiebung von Energiemengen oder die Bereitstellung wichtiger Systemdienstleistungen wie Regelreserve, Momentanreserve, Schwarzstartfähigkeit und Spannungshaltung. Gleichzeitig ist in einem zunehmend volatileren Marktumfeld auch mit sehr dynamischen Verhaltensweisen zu rechnen, die kurzfristig zu Netzengpässen führen können.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, müssen Netzbetreiber das Verhalten von BESS korrekt in ihren Planungsprozessen berücksichtigen können und – falls erforderlich – in bestimmten Situationen steuernd eingreifen, um eine Gefährdung des Netzes auszuschließen. Die nun vorliegenden Regelungen stellen die dafür notwendigen betrieblichen Anforderungen zusammen und schaffen damit Transparenz für den künftigen Betrieb von BESS am Übertragungsnetz.
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