Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben sich bei der Erstellung der Umsetzungskonzepte nicht auf die Minimalanforderungen des § 13k EnWG zurückgezogen, sondern sind gemeinsam mit der BNetzA und BMWE aktiv auf die Branche zugegangen, um relevante Perspektiven zum Thema zu erfahren. Darüber hinaus wurde die Branche umfassend in den Konzepterstellungsprozess eingebunden und über die Ausgestaltung informiert
Informationsveranstaltung vom 22.01.2026
Vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2026 befindet sich die Systemdienstleistung „Nutzen statt Abregeln“ gemäß § 13k EnWG in der Erprobungsphase, welche ein pauschaliertes Zuteilungsverfahren beinhaltet. Ab dem 1. Oktober 2026 werden Abregelungsstrommengen durch ein wettbewerbliches Verfahren zugeteilt. Die vier ÜNB haben in diesem Zuge zu einer gemeinsamen Online-Informationsveranstaltung bezüglich des bevorstehenden wettbewerblichen Verfahrens eingeladen. Diese fand am Donnerstag, den 22. Januar 2026 statt. Die Informationsveranstaltung richtete sich insbesondere an interessierte Betreiber von zuschaltbaren Lasten als „Entlastungsanlagen“, betroffene Netzbetreiber und relevante Verbände.
Im Rahmen der Veranstaltung berichteten die ÜNB über die gewonnenen Erfahrungen aus der Erprobungsphase seit Oktober 2024. Ferner informierten sie zu dem aktuellen Stand der Eckpunkte für das Konzept der wettbewerblichen Ausschreibung und den damit verbundenen operativen Prozess ab Oktober 2026. Die ÜNB ermöglichten der Branche Feedback bis zum 31.01.2026.
Die Eckpunkte für das Zielkonzept wurden anschließend in Form des Umsetzungskonzeptes 2.0 an die BNetzA zur Prüfung und Freigabe übergeben. Eine Veröffentlichung erfolgte am 1. April 2026. Auf Basis des Umsetzungskonzeptes 2.0 wurden die operativen Prozesse und vertraglichen Unterlagen angepasst. Ab 1. Oktober 2026 sollen dann die angepassten Rahmenbedingungen gelten.