Im Zuge der EnWG-Reform im November 2023 wurde mit § 13k EnWG die Regelung „Nutzen statt Abregeln“ eingeführt. Dieses Instrument schafft Anreize zur Aktivierung zusätzlichen Stromverbrauchs, um sich abzeichnenden Netzengpässen entgegenzuwirken. Durch diese Maßnahme wird eine engpassentlastende Wirkung erzielt, was wiederum dazu führt, dass weniger Strom aus erneuerbaren Energien aufgrund von Netzengpässen abgeregelt werden muss.
Der zu diesem Zweck eingeführte § 13k EnWG sieht vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für sog. Entlastungsregionen eine Prognose der stündlichen Abregelungsstrommengen spätestens am Vormittag des Vortages durchführen. Teilmengen dieser Prognose werden an berechtigte Teilnehmer gegeben, deren Verbrauchsanlagen durch eine Lasterhöhung zur Reduzierung der prognostizierten Netzengpässe beitragen können. Der Teilnehmer erhält für den zusätzlichen Stromverbrauch eine Vergütung.
Die Regelung des § 13k EnWG ist am 29.12.2023 in Kraft getreten und ist unter folgendem Link zu finden: BGBl. 2023 I Nr. 405 vom 28.12.2023 (ab Seite 5). Die zugehörige Beschlussempfehlung inklusive Gesetzesbegründung kann unter folgendem Link eingesehen werden: Deutscher Bundestag Drucksache 20/9187 (ab Seite 25).
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 28.06.2024 die Festlegung für die Zusätzlichkeitskriterien gem. § 13k Abs. 3 Satz 3 EnWG veröffentlicht. Die Festlegung gibt vor, welche Technologien und Anlagen unter welchen Voraussetzungen am Instrument teilnehmen dürfen. Für weitere Informationen zu diesem Thema empfehlen wir die entsprechende Veröffentlichung der BNetzA
Die ÜNB haben gemäß § 13k Abs. 6 EnWG i.V.m. § 13k Abs. 2 Satz 3 EnWG ein Umsetzungskonzept für die zweijährige Erprobungsphase („Umsetzungskonzept 1.0“) mit Start ab dem 01.10.2024 erarbeitet. Dieses wurde nach Prüfung und Bestätigung der Bundesnetzagentur (BNetzA) fristgerecht am 01.04.2024 veröffentlicht. Die Gültigkeit des Umsetzungskonzepts 1.0 endet mit Ablauf der Erprobungsphase zum 30.09.2026.
Nach Ablauf der zweijährigen Erprobungsphase starten ab dem 01.10.2026 die im Gesetz vorgesehenen täglichen wettbewerblichen Ausschreibungen. Die ÜNB haben die hierfür gegenüber der Erprobungsphase erforderlichen Anpassungen der Rahmenbedingungen in einem überarbeiteten Umsetzungskonzept („Umsetzungskonzept 2.0“) festgehalten. Dieses wurde nach Prüfung und Bestätigung der BNetzA am 01.04.2026 veröffentlicht. Das Umsetzungskonzept 2.0 ist ab dem 01.10.2026 gültig.
Die von der BNetzA geprüften Umsetzungskonzepte finden Sie unter folgendem Link: Umsetzungskonzept. Die Teilnahmebedingungen und Vertragsunterlagen finden Sie unter folgendem Link: Teilnahmebedingungen und Vertragsunterlagen.
Um das Wirkungspotential des Instruments zu beurteilen, wurden relevante Stakeholder frühzeitig miteingebunden. In Abstimmung mit BNetzA und BMWE haben die ÜNB einen umfassenden Branchendialog organisiert und durch mehrere Informationsveranstaltungen ab Januar 2024 Interessenten und potentielle Teilnehmer vorab über den geplanten Rahmen sowohl zur Erprobungsphase als auch zu den wettbewerblichen Ausschreibungen informiert und deren Anforderungen und Sichtweisen abgefragt: Informationsveranstaltungen. Weiterhin wurden bilaterale Austauschtermine mit Interessenten für eine mögliche Teilnahme organisiert.
Interessenten und potentielle Teilnehmer werden weiterhin gebeten Kontakt mit den ÜNB aufzunehmen. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular und wählen Sie das Thema „Nutzen statt Abregeln“ aus. Bitte geben Sie wenn möglich in Ihrer Nachricht bereits die Art des geplanten zusätzlichen Verbrauchs und den geplanten Standort der Entlastungsanlagen an.