Eine Teilnahme am Mechanismus nach § 13k EnWG setzt eine erfolgreiche Präqualifikation voraus. Diese beinhaltet die formale und inhaltliche Prüfung der eingereichten Präqualifikations-Unterlagen sowie die Einrichtung und Erprobung der für den Datenaustausch erforderlichen Schnittstellen.
Nach erfolgreicher Präqualifikation wird zwischen dem Teilnehmer und dem ÜNB ein Rahmenvertrag geschlossen. Dieser regelt die Zuteilung und Nutzung von Abregelungsstrommengen sowie die damit verbundene Vergütungshöhe. Ab dem ersten Tag des Folgemonats kann die präqualifizierte Entlastungsanlage am Zuteilungsverfahren teilnehmen.
Wird der Antrag bis zum ersten eines Monats eingereicht, hat der ÜNB den restlichen Monat Zeit, die Unterlagen zu prüfen und die erforderlichen Schnittstellen für den operativen Datenaustausch einzurichten und zu testen. Ansonsten steht dem Anschluss-ÜNB der nächste Kalendermonat zur Verfügung. Die folgende Abbildung veranschaulicht den Ablauf des Präqualifikationsprozesses.