Teilnahmebedingungen und Vertragsunterlagen

Eine Teilnahme am Mechanismus nach § 13k EnWG setzt eine erfolgreiche Präqualifikation voraus. Diese beinhaltet die formale und inhaltliche Prüfung der eingereichten Präqualifikations-Unterlagen sowie die Einrichtung und Erprobung der für den Datenaustausch erforderlichen Schnittstellen.

Nach erfolgreicher Präqualifikation wird zwischen dem Teilnehmer und dem ÜNB ein Rahmenvertrag geschlossen. Dieser regelt die Zuteilung und Nutzung von Abregelungsstrommengen sowie die damit verbundene Vergütungshöhe. Ab dem ersten Tag des Folgemonats kann die präqualifizierte Entlastungsanlage am Zuteilungsverfahren teilnehmen.

Wird der Antrag bis zum ersten eines Monats eingereicht, hat der ÜNB den restlichen Monat Zeit, die Unterlagen zu prüfen und die erforderlichen Schnittstellen für den operativen Datenaustausch einzurichten und zu testen. Ansonsten steht dem Anschluss-ÜNB der nächste Kalendermonat zur Verfügung. Die folgende Abbildung veranschaulicht den Ablauf des Präqualifikationsprozesses.

Teilnehmer stellen hierzu einen Präqualifikationsantrag beim ÜNB:

Teilnahmebedingungen

Für eine Teilnahme am Mechanismus nach § 13k EnWG müssen mindestens die folgenden Bedingungen erfüllt bzw. Voraussetzungen beachtet werden:

  • Die Anlage muss sich innerhalb einer durch die ÜNB definierten Entlastungsregionen befinden (siehe Entlastungsregionen)
  • Die Anlage muss einem der drei in der BNetzA-Festlegung der Zusätzlichkeitskriterien definierten Segmente zugeordnet werden können. Zudem sind die darin festgelegten Verbrauchsvorgaben, insbesondere zur operativen und investiven Zusätzlichkeit, zu beachten (siehe Festlegung Zusätzlichkeitskriterien 13k_EnWG).
  • Die Einzelanlage muss eine elektrische Mindestleistung von 100 kW aufweisen. Anlagen mit einer geringeren Leistung können innerhalb einer Entlastungsregion zu einem Anlagenpool aggregiert werden, um die geforderte Mindestleistung zu erreichen.
  • Anlagen können aus allen Spannungsebenen (Niederspannung bis Höchstspannung) am Mechanismus teilnehmen. Für Anlagen, die an ein Verteilnetz angeschlossen sind, muss im Rahmen der Präqualifikation beim Regelzonen-ÜNB eine Bescheinigung des Anschlussnetzbetreibers vorgelegt werden (siehe Vertragsunterlagen)
  • Gemäß § 13k Abs. 6 Nr. 3 EnWG wird für die Abregelungsstrommengen eine separate Entnahmestelle gefordert, über die kein Strom zur Deckung des Verbrauchs anderer Verbrauchsanlagen oder Stromspeicher entnommen wird. Im Vokabular der Marktkommunikation entspricht dies einer eigenen Messlokation (MeLo). Darüber hinaus ist eine separate Bilanzierung erforderlich, was eine eigene Marktlokation (MaLo) voraussetzt.

Während der Zuteilung von Abregelungsstrommengen darf keine gleichzeitige anderweitige Vermarktung der Anlage erfolgen, beispielsweise durch eine gleichzeitige Vorhaltung von Regelleistung.

Die Vertragsunterlagen umfassen Dokumente aus vier Kategorien:

  • Präqualifikationsbedingungen für Teilnehmer und zuschaltbare Lasten für das Verfahren gemäß § 13k EnWG „Nutzen statt Abregeln“
  • Rahmenvertrag über die Zuteilung und Nutzung von Strommengen im Rahmen der Regelung § 13k EnWG
  • Vergütungsrahmen für das Verfahren gemäß § 13k EnWG „Nutzen statt Abregeln“
  • Vorschriften für den Datenaustausch für das Verfahren gemäß § 13k EnWG „Nutzen statt Abregeln“

Die folgende Grafik fasst die Inhalte und Zusammenhänge der Vertragsunterlagen zusammen.

Die Vertragsunterlagen und die dazugehörenden Anlagen stehen Ihnen nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen zu den Teilnahmebedingungen und Vertragsunterlagen werden auf unserer FAQ-Seite adressiert. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, können Sie diese über das Kontaktformular unter Angabe des Themas „Nutzen statt Abregeln“ stellen.