Die Entlastungsregionen sind geographisch eindeutig abgegrenzte Gebiete, in denen Entlastungsanlagen zur netzdienlichen Aufnahme von Abregelungsstrommengen verortet sein müssen. Sie stellen somit ein geografisches Teilnahmekriterium für die Teilnahme am Mechanismus nach § 13k EnWG dar. Gemäß Umsetzungskonzept setzen sich diese Entlastungsregionen aus Landkreisen zusammen.
Entlastungsregionen (Gültigkeit ab dem 01.10.2026)
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben die acht Entlastungsregionen aus der Erprobungsphase geringfügig erweitert. Der Zuschnitt wurde anhand historischer Daten, Erfahrungen aus den operativen 4ÜNB-Prozessen sowie unter Berücksichtigung von Netzplanungsaspekten gewählt. Die entsprechende Karte, die bereits im Umsetzungskonzept veröffentlicht wurde, ist nachfolgend dargestellt. Weitere Details zu den Entlastungsregionen finden Sie ebenfalls im Umsetzungskonzept und auf der FAQ-Seite.