Online-Hochrechnung der tatsächlichen Erzeugung von Strom aus Solarenergie

Unterschiedliche Berechnungsvorgaben

Den Berechnungen der hier dargestellten Daten liegen seit Januar 2015 andere Vorgaben zugrunde als zuvor:  

Bis einschließlich 2014 wurden zur Veröffentlichung der Online-Hochrechnung der tatsächlichen Erzeugung von Strom aus Solarenergie die gesamten bundesweit erzeugten und durch die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) oder durch Direktvermarkter vermarkteten Stromeinspeisungen herangezogen. 

Seit 2015 wird stattdessen die Hochrechnung nach Anlage 1 Nummer 5.1 § 23a EEG veröffentlicht: Reduzierungen der Einspeiseleistungen der Anlagen, die der Hochrechnung zugrunde liegen, sind bei der Hochrechnung entsprechend nicht berücksichtigt.  

Ein Vergleich der Zahlen vor und nach dem Jahreswechsel 2014/2015 ist daher nur eingeschränkt und unter Beachtung der unterschiedlichen Berechnungsvorgaben aus dem jeweils zugrundeliegenden Erneuerbare-Energien-Gesetz möglich. 

Hinweis zur Vorläufigkeit aktueller Daten

Die dargestellten Werte sind bis zur Veröffentlichung der energieträgerspezifischen Marktwerte für den jeweiligen Monat vorläufige Daten. Im Zuge der Marktwertberechnung wird die Hochrechnung erneut geprüft und ggf. korrigiert, um dann zum Beginn des Folgemonats veröffentlicht zu werden.  

Der Download der Hochrechnungen, sowohl über eine Programmierschnittelle (API) als auch hier, ist erst mit Veröffentlichung dieser Marktwerte möglich. 

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