IDW-Prüfungshinweise für KWKG und sonstige Umlagen

Zur Prüfung der Jahresabrechnung gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz („KWKG“) hat das Institut für Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) folgende Prüfungshinweise erstellt.

Die vollständigen IDW-Prüfungshinweise wurden in der Zeitschrift IDW Life veröffentlicht. Sie können auch über die IDW Verlag GmbH bezogen werden.

IDW-Prüfungshinweis: IDW PH 9.970.24

Besonderheiten der Prüfungen nach § 55 Abs. 1 Satz 2 EnFG der Mitteilung nach § 52 Abs. 2a EnFG von stromkostenintensiven Unternehmen und Antragskunden über umlagenpflichtige Netzentnahmen für das Kalenderjahr 2025 (IDW PH 9.970.24 (02.2026))

IDW-Prüfungshinweis: IDW PH 9.970.22

Besonderheiten der Prüfung nach § 55 Abs. 1 Satz 2 EnFG der Aufstellung eines Netznutzers über bestimmte Entnahmestellen mit verringerten Umlagen für das Kalenderjahr 2025. (IDW PH 9.970.22 (02.2026)).

IDW-Prüfungshinweis: IDW PH 9.970.23

Besonderheiten der Prüfungen nach § 55 Abs. 1 Satz 1 EnFG der zusammengefassten Endabrechnungen eines Netzbetreibers i.Z.m. dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz für das Kalenderjahr 2025. (IDW PH 9.970.23 (02.2026))

IDW-Prüfungshinweis: IDW PH 9.970.30

Besonderheiten der Prüfung nach § 19 Abs. 2 Satz 15 StromNEV i.V.m. § 30 Abs. 1 Nr. 7 KWKG 2016 der Jahresabrechnung über entgangene Netzentgelterlöse eines Netzbetreibers für das Kalenderjahr 2025 (IDW PH 9.970.30 (02.2026))