Die vollständigen IDW Prüfungshinweise werden in der Zeitschrift IDW Life veröffentlicht. Sie können auch über die IDW Verlag GmbH bezogen werden.
Prüfungshinweise aus dem Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) werden jährlich im institutseigenen Verlag veröffentlicht. Hier finden Sie einen aktuellen Auszug für die Endabrechnungen nach EEG, EnFG bzw. sonstige Umlagen.
Bitte beachten Sie, dass die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) seit einigen Jahren die Einreichung digitaler Prüfungsvermerke, sowie die Verwendung von sogenannten Quittungsdateien, vorsehen.
Die ÜNB stellen den meldeverpflichteten Netzbetreibern die Quittungsdateien über ihre Portale online zur Verfügung. Dies betrifft die Prozesse zu den zusammengefassten Endabrechnungen i.Z.m. dem Energiefinanzierungsgesetz, Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie der Stromnetzentgeltverordnung.
Diese Quittungsdateien enthalten jeweils eine elektronische Signatur des ÜNB, die ihm dazu dient festzustellen, ob die Datei verändert wurde. Diese elektronische Signatur der Quittungsdatei sollte bei der Einbindung in den Prüfungsvermerk erhalten bleiben und technisch nicht verändert werden. Ansonsten kann eine Unversehrtheit der erstellten Datei nicht automatisiert erkannt werden.
Unabhängig davon weisen die ÜNB darauf hin, dass die Quittungsdateien eine Aggregation der gemeldeten Daten des Netzbetreibers darstellen und sich die „Plausibilisierung der Endabrechnungen“ durch die ÜNB auf Dateninkonsistenzen beschränkt, z.B. zu bisherigen Meldungen des Netzbetreibers oder öffentlichen/ gemeldeten Stammdaten.
Die Prüfungshandlungen des zuständigen Wirtschaftsprüfungsunternehmens bleiben demnach unverändert bestehen (bspw. ob die Fördervoraussetzungen und -bestimmungen eingehalten wurden, ob die Förderungen zugunsten der Anlagenbetreiber durch die Netzbetreiber entsprechend abgerechnet wurden, oder ob relevante Rechtsstreitigkeiten mit den Anlagenbetreibern vorliegen).