Kosten aus der Netzanbindung und Entschädigung von Offshore-Windparks werden über die Offshore-Netzumlage refinanziert.
Hier finden Sie die Dokumente und Unterlagen zu den Offshore-Netzumlagen (bis einschließlich 2018 als „Offshore-Haftungsumlage“ bezeichnet), die mehr als fünf Jahre in der Vergangenheit liegen.