In diesem Anforderungspapier beschreiben die deutschen Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung (ÜNB) ergänzende Mindestanforderungen nach § 19 EnWG als Übergangslösung und langfristige Zielsetzung für den Umgang mit geschlossenen Verteilungsnetzen. (gVN). Aufgrund der raschen technologischen Entwicklungen bei Erzeugungs-, Bezugs- und Speicheranlagen sowie deren Kombinationen und möglicher anforderungsspezifischer Regelungs- und Nachweislücken an der Schnittstelle zwischen dem Betreiber des geschlossenen Verteilungsnetzes (gVNB) und ÜNB ist eine kurzfristige Entwicklung eines gemeinsamen fachlichen Anforderungskerns und dessen Umsetzung in ÜNB-spezifischen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) erforderlich.Der dargestellte Ansatz dient als Übergangsregelung bis zur Weiterentwicklung der Technischen Anschlussregeln (TAR). Der fachliche Anforderungskern wird in diesem Dokument einheitlich festgelegt. Projektspezifisch werden solche Parameter und Nachweise bestimmt, die von den konkreten Netz- und Anschlussverhältnissen abhängen.