Sondermaßnahmen
Zusatzmaßnahmen
In Sondersituationen, z. B. bei sehr großen Bilanzabweichungen, setzen die ÜNB sog. Zusatzmaßnahmen ein (z. B. Notreserveverträge mit dem Ausland oder Börsengeschäfte) um langanhaltende hohe Bilanzabweichungen zu reduzieren. Die betrieblichen Zusatzmaßnahmen beinhalten auch die Nothilfe für das Ausland.