*Die vorläufigen Netzentgelte für 2027 wurden unter Berücksichtigung eines Zuschusses zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten ermittelt. Dieser Zuschuss in Höhe von 5,525 Milliarden Euro soll aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert sowie gesetzlich im neuen § 24d EnWG verankert werden. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung steht die Verabschiedung des Gesetzes für den Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für 2027 noch aus. Daher sind die vorläufigen Netzentgelte unter dem Vorbehalt veröffentlicht, dass die gesetzliche Regelung noch verabschiedet wird. Sollte bis zum 07.12.2026 keine Rechtssicherheit bestehen, ist davon auszugehen, dass sich die endgültigen bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte für 2027 entsprechend erhöhen werden.