Marktgestützte Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit

Wann wird Schwarzstartfähigkeit benötigt?

Für den Fall, dass es zu einem großflächigen Stromausfall kommt, hält jeder regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gemäß der „Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes“ einen sogenannten Netzwiederaufbauplan bereit. Im Netzwiederaufbauplan ist beschrieben, wie das Übertragungsnetz im Falle eines großflächigen Stromausfalls mittels einer Netzwiederaufbaustrategie schrittweise wieder unter Spannung gesetzt werden kann. Für den Netzwiederaufbau sind schwarzstartfähige Stromerzeugungsanlagen (Schwarzstartanlagen) erforderlich, die eigenständig und ohne externe Spannungsversorgung ein Teilnetz unter Spannung setzen können. Außerdem müssen Schwarzstartanlagen Leistung abgeben sowie Netzfrequenz und Spannung regeln können. 

Wie wird Schwarzstartfähigkeit beschafft?

Bisher wurden Schwarzstartanlagen von den ÜNB im Rahmen bilateraler Verträge mit Betreibern von Schwarzstartanlagen kontrahiert. Gemäß §12h EnWG ist Schwarzstartfähigkeit zukünftig durch die ÜNB als nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen. Mit der Festlegung BK6-21-023 der Bundesnetzagentur sind die Rahmenbedingungen des künftigen Beschaffungsverfahrens bekanntgegeben worden. Grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme an der marktgestützten Beschaffung ist, dass Anbieter die technischen und organisatorischen Anforderungen gemäß BK6-18-249 erfüllen. Die marktgestützte Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit wird regionsweise und zeitlich gestaffelt erfolgen. Zwischen dem Zeitpunkt, zu dem ein Anbieter den Zuschlag erhält, und dem Beginn des Erbringungszeitraums, ist ein mehrjähriger Zeitraum vorgesehen. So können auch Anbieter mit bestehenden Anlagen, die bisher nicht schwarzstartfähig sind, sowie Neuanlagen an den Ausschreibungen teilnehmen. Die Ertüchtigung bzw. der Bau der Anlagen durch den Anlagenbetreiber muss dann nach Bezuschlagung spätestens bis zum Beginn des Erbringungszeitraums abgeschlossen werden.

Online-Beschaffungskalender

Für die Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit werden voraussichtlich folgende Beschaffungsregionen gebildet:

Quelle: Übertragungsnetzbetreiber/FNN

Weiter finden Sie hier die Zuordnung der einzelnen Umspannwerke auf die Beschaffungsregionen in tabellarischer Form.

Die zeitliche Staffelung der Beschaffung ist aktuell wie folgt geplant:

Beschaffender ÜbertragungsnetzbetreiberBeschaffungsregionVoraussichtlicher Beginn der Beschaffung (Bekanntmachung)
50Hertz Transmission GmbH50Hertz Nord-OstAktuell laufendes Beschaffungsverfahren
50Hertz Transmission GmbH50Hertz Nord-WestAktuell laufendes Beschaffungsverfahren
50Hertz Transmission GmbH50Hertz MitteAktuell laufendes Beschaffungsverfahren
50Hertz Transmission GmbH50Hertz Süd-OstSeptember 2026
50Hertz Transmission GmbH50Hertz Süd-WestSeptember 2026
TenneT TSO GmbHTenneT Nord (beinhaltet Region Hamburg in der Regelzone der 50Hertz Transmission GmbH)Aktuell laufendes Beschaffungsverfahren
TenneT TSO GmbHTenneT MitteJanuar 2027
TenneT TSO GmbHTenneT SüdJuli 2025
Amprion GmbHAmprion Nord 1Aktuell laufendes Beschaffungsverfahren
Amprion GmbHAmprion Nord 2Juli 2025
Amprion GmbHAmprion Süd 1Januar 2027
Amprion GmbHAmprion Süd 2Januar 2028
TransnetBW GmbHTransnetBW WestAktuell laufendes Beschaffungsverfahren
TransnetBW GmbHTransnetBW OstJuni 2025

Die vorgenannten Angaben stellen den aktuellen, unverbindlichen Planungsstand dar und werden bei Bedarf aktualisiert.

Anbieterkonsultation des Mustervertrages

Für die zukünftige marktgestützte Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) einen Entwurf des Mustervertrages erarbeitet, der ab 15.11.2023 öffentlich zur Konsultation gestellt wurde.

Anmerkungen zum Entwurf konnten bis einschließlich 28.11.2023 den ÜNB zugesandt werden. Soweit möglich und sachgerecht wurden sie bei der Finalisierung berücksichtigt. 

Bekanntmachung der Beschaffung

Am 12.01.2024 haben alle vier ÜNB Beschaffungsverfahren für die Beschaffung der nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in den nachfolgend aufgelisteten Beschaffungsregionen eröffnet. Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Beschaffungsverfahren können den folgenden Webseiten der einzelnen ÜNB entnommen werden:

Q&A zum Beschaffungsverfahren Schwarzstartfähigkeit

An dieser Stelle veröffentlichen die 4ÜNB in regelmäßigem Zyklus in anonymisierter Form Antworten auf Anbieterfragen, welche von allgemeinem Interesse sind. Anbieterfragen können über die unten genannten Kontaktdaten an die Netzbetreiber adressiert werden.

Weitere Veröffentlichungen von Antworten auf Anbieterfragen sind zunächst zu den folgenden Zeitpunkten geplant: 

29.02.2024

30.04.2024

30.06.2024

Auch danach wird in regelmäßigen Abständen, sofern erforderlich, eine Aktualisierung vorgenommen.

Die Anbieterfragen werden tabellarisch veröffentlicht, wobei die neuen Veröffentlichungen jeweils die vergangenen Fragen und Antworten mit beinhalten. Vergangene Antworten werden bei neuen Veröffentlichungen ggf. präzisierend ergänzt, dies wird dann gesondert kenntlich gemacht.

Kontakt zu den ÜNB

Für Fragen zur marktgestützten Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit können sich interessierte Anbieter gerne an den jeweils verantwortlichen ÜNB wenden: