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Strompreisbremsegesetz (StromPBG)

Das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) trat am 24.12.2022 in Kraft und dient der Entlastung der von stark steigenden Stromkosten betroffenen Letztverbrauchern. Diese Entlastung soll insbesondere durch eine Abschöpfung von erzielten Überschusserlösen der Betreiber von Stromerzeugungsanlagen finanziert werden.

Mit der Abwicklung des Gesetzes sind v.a. folgende Gruppen von Marktakteuren betroffen: