Freiwillige Lastreduktion

Zur Stärkung der Resilienz der Stromversorgung haben die ÜNB, das BMWK und die Bundesnetzagentur einen Prozess zur freiwilligen Lastreduktion aufgesetzt.

In Abstimmung mit den Verteilnetzbetreibern haben die Übertragungsnetzbetreiber zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Bundesnetzagentur (BNetzA) die gezielte Stromverbrauchsreduktion einzelner energieintensiver Industriebetriebe aufgebaut, um die Resilienz der Stromversorgung zu stärken.

Dies geschieht als Vorstufe vor kurzfristigen Lastreduktionsmaßnahmen wie der Anwendung der Abschaltkaskade gemäß VDE-AR-N 4140.

VDE-AR-N 4140

Bei Störung des Netzgleichgewichts können Netzbetreiber gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Unterstützung im Rahmen einer Kaskade bei nachgelagerten Netzbetreibern anfordern. Die Anwendungsregel „Kaskadierung von Maßnahmen für die Systemsicherheit von elektrischen Energieversorgungsnetzen“ (VDE-AR-N 4140) optimiert die Zusammenarbeit zwischen den Netzbetreibern bei einer Störung und gewährleistet, dass die Kaskade verlässlich funktioniert. 

Mit dieser weiteren Sicherungsmaßnahme wird die Wahrscheinlichkeit der Anwendung dieser Abschaltkaskade noch weiter verringert.

Wesentlicher Unterschied der Vorstufe zu kurzfristigen Lastreduktionsmaßnahmen wie der Abschaltkaskade ist die längere Vorlaufzeit von bis zu 72 Stunden. Notwendige Lastreduktionsmaßnahmen gemäß VDE-AR-N 4140 werden hingegen im Regelfall sehr kurzfristig und mit einem Vorlauf von mindestens 12 Minuten angewiesen. In diesem Prozess bliebe für  – betroffene Industriebetriebe somit nur eine sehr geringe Reaktionszeit, um gegebenenfalls ihre Produktion  geplant anzupassen. Durch die in der Vorstufe vorgesehene längere Vorlaufzeit bei der vorbereiteten, gezielten Lastreduktion können hingegen sowohl technische als auch finanzielle Risiken minimiert und eine bessere Planbarkeit für  –energieintensive Industriebetriebe ermöglicht werden.

Ziel ist ein möglichst effizientes und schadensbegrenzendes Vorgehen, welches insbesondere durch frühzeitige Abstimmung aller Beteiligten realisiert werden kann. Die Anweisung der Vorstufe erfolgt gemäß § 13 Abs. 2 EnWG ohne Vertrag und ohne Vergütung.

Dieser Ansatz zur Einführung einer Vorstufe zur Lastreduktion bei energieintensiven Industriebetrieben mit freiwilliger Teilnahme ist zwischen den ÜNB und dem BMWK sowie der BNetzA abgestimmt.

Die ÜNB haben im Dialog mit  –energieintensiven Industriebetrieben  einen Austausch von wesentlichen Stammdaten für die Umsetzung der Vorstufe und eine Indikation von Lastreduktionspotentialen aufgesetzt.

Der Vorlauf von bis zu 72 Stunden zur verbindlichen Anweisung des jeweiligen Lastreduktionspotentials gegenüber teilnehmenden Industriebetrieben in Form von Bewegungsdaten würde im etwaigen Anwendungsfall gewährleisten, dass eine Umsetzung auf der Verbraucherseite schadensminimierend erfolgen kann (zielgerichtete Umplanung der Produktion, geordnete Lastreduktion unter Berücksichtigung der Anlagen und Prozesse). Die Anweisung durch den ÜNB würde mindestens mit dem in der Datenübermittlung angegebenen Vorlauf sowie dem verbindlich gemeldeten Lastreduktionspotential erfolgen und durch die Industriebetriebe eigenständig umgesetzt werden.

Die Bewegungsdaten werden in Form von Zeitreihen mit Viertelstundenwerten für ein identifiziertes Notfallzeitfenster in der Zukunft benötigt, um verbindliche Lastreduktionspotentiale für eine Anweisung zu erhalten. Daher ist für jeden Kalendertag des Notfallzeitfensters eine Meldung für den gesamten Kalendertag erforderlich – konkret das Lastreduktionspotential mit Vorlaufzeit für die Anweisung und die geplante Lastaufnahme.

Industriebetriebe werden gebeten, ausschließlich das beiliegende Formular zur Meldung der geplanten Lastaufnahme und des Lastreduktionspotentials zu nutzen. Eine Aufforderung zur Datenmeldung erfolgt nicht fortlaufend, sondern ausschließlich für vorab identifizierte Notfallzeitfenster in einer Gefährdungslage. Ab der Aufforderung zur Datenmeldung soll innerhalb von maximal sechs Stunden die vollständig ausgefüllte Meldung an den zuständigen ÜNB übermittelt werden. Anhand dieser Bewegungsdaten können die ÜNB im Notfallzeitfenster gezielte Lastreduktionen identifizieren und zur Lastreduktion auffordern.

Weitere Hinweise und Kontaktdaten zur Datenübermittlung finden Sie im Datenmeldemuster.

SVE-Bewegungsdatenabfrage (Muster)

Falls Sie die Teilnahme an der Vorstufe interessiert, wenden Sie sich bitte an den zuständigen ÜNB. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit den betroffenen Verteilnetzbetreibern.

Bitte nutzen Sie für Fragen zum Prozess das Kontaktformular

Zudem ist die Veröffentlichung auch auf den Webseiten der ÜNB zu finden:

Freiwillige Lastreduktion