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KWKG-Umlage

Gemäß der §§ 26a und 26b des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sind die deutschen Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet die KWKG-Umlage für das folgende Kalenderjahr transparent zu ermitteln und bis zum 25. Oktober des Kalenderjahres zu veröffentlichen. Die Jahresabrechnungen der vorangegangenen Kalenderjahre werden bei der Ermittlung der KWKG-Umlage entsprechend berücksichtigt.

Mit den Einnahmen aus der KWKG-Umlage werden die entsprechenden Kosten aus der Förderung von Kraft-Wärme gekoppelten Kraftwerken gedeckt.

Die nachfolgende Darstellung zeigt die Entwicklung der KWKG-Umlage in den vergangen Jahren.

 

 

 

Weitere Details, Hintergrundinformationen und Berechnungen finden Sie in den jeweiligen Untermenüs.

KWKG-Umlage 2023

KWKG-Umlage 2022

KWKG-Umlage 2021

KWKG-Umlage 2020

KWKG-Umlage 2019

KWKG Aufschläge Vorjahre