Konsultation Bilanzkreisvertrag
Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zur Konsultation des Bilanzkreisvertrages durch die vier Übertragungsnetzbetreiber.
Neben Basisinformationen wie der Guideline Electricity Balancing (GL EB), dem zu konsultierenden Bilanzkreisvertrag, dem Zeitplan und dem Link zum Formular zur Teilnahme an der Konsultation, werden auf dieser Website bedarfsgerecht weitere Informationen zur Konsultation veröffentlicht. So finden Sie bspw. ergänzend zum Konsultationsdokument weitere informierende Dokumente, die nicht Gegenstand des Konsultationsverfahrens sind:
-
Das Erläuterungsdokument, das die wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum aktuell gültigen Standardbilanzkreisvertrag aufzeigt und lediglich als Erklärungshilfe dient
-
Die Prozessbeschreibung „Fahrplanabwicklung in Deutschland“ in der Version 4.0, die ebenfalls lediglich informatorischen Charakter hat, um einen gesamthaften Überblick zu ermöglichen.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
12.04.2019 - News: Verfahren abgeschlossen - Die Bundesnetzagentur
erteilt ihre Genehmigung zu den Modalitäten für
Bilanzkreisverantwortliche (Standardbilanzkreisvertrag Strom)
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 12.04.2019 den
Antrag der Übertragungsnetzbetreiber zu den Modalitäten für
Bilanzkreisverantwortliche in Form eines neuen Bilanzkreisvertrages
(Strom) genehmigt (Az. BK6-18-061). Die Genehmigung erfolgte auf
Grundlage der Art. 5 Abs. 4 i.V.m. 18 Abs. 1 b) und 6 der Europäischen
Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem
(Verordnung (EU) 2017/2195, „EB-VO“).
Mit Wirkung zum 01.05.2020 ersetzt der neue Bilanzkreisvertrag Strom
vollständig den aktuell gültigen Standardbilanzkreisvertrag (Festlegung
der Bundesnetzagentur zur Vereinheitlichung der Bilanzkreisverträge
(Strom) vom 29.06.2011, Az. BK6-06-013). Die vorgenannte Festlegung wird
zum Ablauf des 30.04.2020 widerrufen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Anlage 2 (Kontaktdaten von
ÜNB und BKV) zum genehmigten Bilanzkreisvertrag (abweichend von dem
festgelegten Einführungstermin 01.05.2020) bereits in Kürze zu verwenden
ist. Hintergrund ist die Festlegung BK6-18-032 der Bundesnetzagentur
(dort Tenorziffer 6). Diese regelt, dass die Abwicklung des Austausches
von Fahrplandaten zwischen den BKV und den regelzonenverantwortlichen
ÜNB in einer ersten Umsetzungsstufe ab dem 01.10.2019 mittels Signatur
abzusichern ist. Daher wurde Anlage 2 zum Bilanzkreisvertrag durch
zusätzliche spezifische Kontaktdaten ergänzt. Die ÜNB werden im Rahmen
der bestehenden Vertragsverhältnisse in Kürze auf die BKV zukommen und
die bestehende Anlage 2 gegen die nun genehmigte neue Version ersetzen,
um die für die Signatur erforderlichen Stammdaten zu erheben.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
07.03.2019 - News: Änderungsantrag der ÜNB
Mit Datum vom 07.03.2019 haben die Übertragungsnetzbetreiber einen Änderungsantrag zu ihrem am 18.06.2018 bei der Bundesnetzagentur eingereicht Antrag gestellt. Er betrifft sowohl Änderungen des eigentlichen Vertragstextes als auch Änderungen der Anlagen 2 und 8 zum Vertrag. Das Verfahren wird durch die Bundesnetzagentur geführt:
Direktlink zur Konsultation des Änderungsantrages der ÜNB: www.bundesnetzagentur.de
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
18.06.2018 - News: Antrag eingereicht
Gemäß Artikel 18 (1) b) der Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (im weiteren Verlauf „EB-Verordnung“ genannt), haben die deutschen ÜNB die Modalitäten für die Bilanzkreisverantwortlichen in Form eines überarbeiteten Bilanzkreisvertrags erarbeitet. Die ÜNB haben den Bilanzkreisvertrag entwickelt sowie mit den Bilanzkreisverantwortlichen und Verbänden öffentlich konsultiert.
Veröffentlicht finden Sie nunmehr den Bilanzkreisvertrag einschließlich Begründungsdokument, welche zusammen mit dem Antrag am 18.06.2018 bei der BNetzA zur Genehmigung eingereicht wurden.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
04.04.2018 - News: Konsultationsworkshop in Berlin
Wie angekündigt werden die ÜNB am 02.05.2018 einen Konsultationsworkshop für alle Teilnehmer der Konsultation des Standardbilanzkreisvertrages veranstalten. Ziel des Workshops ist es wesentliche Konsultationsergebnisse mit den Teilnehmern zu diskutieren. Eine Tagesordnung wird den Teilnehmern rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
DATUM UND UHRZEIT
Mi. 2. Mai 2018
10:30 Uhr – 16:30 Uhr
VERANSTALTUNGSORT
50Hertz Transmission GmbH
Heidestraße 2
10557 Berlin
03.04.2018 - News: Konsultation beendet
Die Konsultation des Standardbilanzkreisvertrages wurde vom 01.03.2018 - 03.04.2018 durchgeführt und ist nun beendet. Eine Teilnahme an der Konsultation ist daher nicht mehr möglich. Die ÜNB beginnen ab sofort mit der Auswertung der Stellungnahmen zur Vorbereitung des Workshops.
Die ÜNB bedanken sich bei allen Teilnehmern für die Einsendung ihrer Stellungnahmen!
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hintergrund
Am 18.12.2017 ist die „Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätssystem“ (im Folgenden Guideline Electricity Balancing, bzw. GL EB) in Kraft getreten.
Vor diesem Hintergrund sind die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verpflichtet, einen Bilanzkreisvertrag gemäß Artikel 10 GL EB gegenüber sämtlichen betroffenen Marktakteuren zu konsultieren, der schließlich gemäß Artikel 5 GL EB von der zuständigen Regulierungsbehörde zu genehmigen ist.
Insofern konsultieren die deutschen Übertragungsnetzbetreiber ab dem 01.03.2018 einen Bilanzkreisvertrag gemäß GL EB.
Ablauf der Konsultation
Die ÜNB haben mit Beginn des Konsultationsverfahrens auf dieser Website den zu konsultierenden Entwurf des Standardbilanzkreisvertrages, der Erkenntnisse der bisher geführten Diskussionen aufgreift, veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass nur dieser Entwurf des Standardbilanzkreisvertrages Gegenstand der Konsultation ist. Das Erläuterungsdokument und eventuelle weitere Dokumente dienen lediglich als Erklärungshilfe. Die veröffentlichte Prozessbeschreibung „Fahrplanabwicklung in Deutschland“ in der Version 4.0 hat ebenfalls lediglich informatorischen Charakter, um den Interessensvertretern einen gesamthaften Überblick zu ermöglichen.
-
Der Entwurf des Standardbilanzkreisvertrages wird im Zeitraum vom 01.03.2018 bis 03.04.2018 durch die ÜNB konsultiert.
- Für die Abgabe von Stellungnahmen bieten die ÜNB ausschließlich ein online zur Verfügung gestelltes Formular an. Auf diesem Wege können die ÜNB die zeitnahe und vollständige Erfassung bzw. Berücksichtigung Ihrer Kommentare gewährleisten (den Link zum Formular, siehe unten).
Bitte beachten Sie, dass die ÜNB sich vorbehalten, die eingegangenen Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen, in jedem Fall werden diese auch der BNetzA übergeben. Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhaltet, kennzeichnen Sie diese daher bitte an entsprechender Stelle im Formular.
Richten Sie eventuell anfallende Verfahrensfragen bitte ausschließlich an die folgende E-Mail-Adresse: konsultation@bilanzkreisvertrag.de.
Im Anschluss an die schriftliche Konsultation wird am 02.05.2018 ein Konsultationsworkshop stattfinden. Weitere Details zum Workshop werden die ÜNB auf dieser Seite veröffentlichen.
Nach Auswertung und Würdigung aller fristgerecht eingereichten Konsultationsbeiträge werden die ÜNB den Standardbilanzkreisvertrag am 18.06.2018 der BNetzA zur Genehmigung vorlegen.
Abgabe von Stellungnahmen
Wir ermöglichen die Abgabe von Stellungnahmen ausschließlich über ein online zur Verfügung gestelltes Formular. Auf diesem Wege können wir die zügige und vollständige Erfassung und Berücksichtigung Ihrer Kommentare gewährleisten.
Zur Abgabe ihrer Stellungnahme nutzen Sie bitte den folgenden Link:
FORMULAR ZUR STELLUNGNAHME