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Implementierungsvorschriften

Die Implementierungsvorschriften nach Artikel 40 Absatz 7 der SO GL wurden auf Grundlage des durch die Bundesnetzagentur genehmigten Datenbedarfs nach Artikel 40 Absatz 5 erarbeitet. Neben dem aus zwei Teilen bestehenden Rahmendokument umfassen die Implementierungsvorschriften im Wesentlichen Prozess- und Formatbeschreibungen im engeren Sinne.