Implementierungsvorschriften

Die Implementierungsvorschriften nach Artikel 40 Absatz 7 der SO GL (Systems Operation Guideline – Verordnung zur Festlegung einer Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb) wurden auf Grundlage des durch die Bundesnetzagentur genehmigten Datenbedarfs nach Artikel 40 Absatz 5 erarbeitet.

Neben dem aus zwei Teilen bestehenden Rahmendokument umfassen die Implementierungsvorschriften im Wesentlichen Prozess- und Formatbeschreibungen.

Hier finden Sie die Implementierungsvorschriften inklusive Überarbeitungen und Erweiterungen jeweils als ZIP-Ordner zum Download (die neuesten Dateien liegen zuoberst):