Konsultation der Bestimmungen für die Aussetzung und Wiederaufnahme von Marktaktivitäten und der Bestimmungen für die Abrechnung im Falle einer Aussetzung von Marktaktivitäten

Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zur Konsultation der Bestimmungen für die Aussetzung und Wiederaufnahme von Marktaktivitäten gemäß Artikel 36 Abs. 1 und der Bestimmungen für die Abrechnung im Falle einer Aussetzung von Marktaktivitäten gemäß Artikel 39 Abs. 1 durch die vier Übertragungsnetzbetreiber.

22. September 2020 - News: Antrag von BNetzA genehmigt

In dem Verwaltungsverfahren BK6-18-289 hat die Bundesnetzagentur am 04.08.2020 die Vorschläge der Übertragungsnetzbetreiber zu den Bestimmungen für die Aussetzung und Wiederaufnahme von Marktaktivitäten und den Bestimmungen für die Abrechnung im Falle einer Aussetzung von Marktaktivitäten genehmigt.

Das Verwaltungsverfahren können Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur einsehen.

18. Dezember 2018 - News: Antrag eingereicht und Dokumente veröffentlicht

Der Antrag zu Bestimmungen für die Aussetzung und Wiederaufnahme von Marktaktivitäten und Bestimmungen für die Abrechnung im Falle einer Aussetzung von Marktaktivitäten wurde von den ÜNB bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Die Bestimmungen und das Begleitdokument wurden zusammen mit dem Konsultationsbericht veröffentlicht. Ebenfalls veröffentlicht wurden die Stellungnahmen der Marktteilnehmer mit entsprechender Begründung der ÜNB.

08. November 2018 - News: Konsultation beendet

Die Konsultation zu Bestimmungen für die Aussetzung und Wiederaufnahme von Marktaktivitäten und Bestimmungen für die Abrechnung im Falle einer Aussetzung von Marktaktivitäten wurde vom 08.10.2018 12:00 Uhr bis - 08.11.2018 12:00 Uhr durchgeführt und ist nun beendet. Eine Teilnahme an der Konsultation ist daher nicht mehr möglich. Die ÜNB beginnen ab sofort mit der Auswertung der Stellungnahmen zur Finalisierung und Einreichung des Antrags bei der Bundesnetzagentur. Die ÜNB bedanken sich bei allen Teilnehmern für die Einsendung ihrer Stellungnahmen!

08.10.2018 - News: Konsultation gestartet


Hintergrund

Am 18.12.2017 ist die „Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes“ (im Folgenden Network Code Electricity Emergency and Restoration, bzw. NC ER) in Kraft getreten.

Vor diesem Hintergrund sind die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verpflichtet, einen Vorschlag für die Bestimmungen für die Aussetzung und Wiederaufnahme von Marktaktivitäten und die Bestimmungen für die Abrechnung im Falle einer Aussetzung von Marktaktivitäten gemäß Artikel 7 NC ER gegenüber sämtlichen betroffenen Marktakteuren zu konsultieren, der schließlich gemäß Artikel 4 Abs. 2 NC ER von der zuständigen Regulierungsbehörde zu genehmigen ist.

Insofern konsultieren die deutschen Übertragungsnetzbetreiber ab dem 08.10.2018 die Bestimmungen für die Aussetzung und Wiederaufnahme von Marktaktivitäten und die Bestimmungen für die Abrechnung im Falle einer Aussetzung von Marktaktivitäten gemäß NC ER.


Ablauf der Konsultation

Die ÜNB haben mit Beginn des Konsultationsverfahrens auf dieser Website den zu konsultierenden Vorschlag für die Bestimmungen für die Aussetzung und Wiederaufnahme von Marktaktivitäten und die Abrechnung im Falle einer Aussetzung von Marktaktivitäten veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass nur dieser Vorschlag Gegenstand der Konsultation ist. Das Erläuterungsdokument dient lediglich als Erklärungshilfe.

Der Vorschlag für die Bestimmungen für die Aussetzung und Wiederaufnahme von Marktaktivitäten und die Bestimmungen für die Abrechnung im Falle einer Aussetzung von Marktaktivitäten wird im Zeitraum vom 08.10.2018 12:00 Uhr bis 08.11.2018 12:00 Uhr durch die ÜNB konsultiert.

Für die Abgabe von Stellungnahmen bieten die ÜNB ausschließlich ein online zur Verfügung gestelltes Formular an. Auf diesem Wege können die ÜNB die zeitnahe und vollständige Erfassung bzw. Berücksichtigung Ihrer Kommentare gewährleisten (den Link zum Formular, siehe unten).

Bitte beachten Sie, dass die ÜNB sich vorbehalten, die eingegangenen Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen, in jedem Fall werden diese auch der BNetzA übergeben. Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhaltet, kennzeichnen Sie diese daher bitte an entsprechender Stelle im Formular.

Richten Sie eventuell anfallende Verfahrensfragen bitte ausschließlich an die folgende E-Mail-Adresse: konsultation@marktaussetzung.de.

Nach Auswertung und Würdigung aller fristgerecht eingereichten Konsultationsbeiträge werden die ÜNB die Bestimmungen für die Aussetzung und Wiederaufnahme von Marktaktivitäten und die Bestimmungen für die Abrechnung im Falle einer Aussetzung von Marktaktivitäten am 18.12.2018 der BNetzA zur Genehmigung vorlegen.

Antragsdokument

Konsultationsdokument

Ergänzende Dokumente