Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber beschreiben in diesem Dokument einen ergänzenden Prozess zur Nachweiserbringung für die derzeit gültigen technischen Anforderungen an Kundenanlagen. Mit dem Begriff Kundenanlagen werden in diesem Kontext Erzeugungsanlagen (Typ 2), Elektrolyseanlagen, Rechenzentren, Batteriespeicher, Mischanlagen, geschlossene Verteilungsnetze und sonstige industrielle Großverbraucher (z.B. Stahlwerke) bezeichnet, die in ihrer Gesamtheit alle am Netzanschlusspunkt angeschlossenen Einheiten, Zusatzkomponenten und sonstigen elektrischen Betriebsmittel (z.B. Netzanschlussleitungen, Schutzkomponenten) umfassen.
Der Ablauf orientiert sich an dem Einzelnachweisverfahren (Anlagenzertifikat C), wie es in Kapitel 11.6 der VDE-AR-N 4130 beschrieben ist. Die Anwendung dieses Dokuments für den Nachweis der Anforderungen für den Anschluss von Kundenanlagen obliegt dem betreffenden Netzbetreiber. Die Anforderungen gelten für die Gesamtheit der Kundenanlage inklusive aller zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlichen Nebenanlagen (z.B. Kühlung, Kompressoren, Erzeugungseinheiten, unterbrechungsfreie Stromversorgung). Daraus folgt, dass die Erbringung von Nachweisen auf Anlagenebene in Form von Simulationen zum Anlagen- und Systemverhalten, und nach Vorgabe des Netzbetreibers durch eine detaillierte Interaktionsstudie, erforderlich ist.