Anbieterkonsultation des Mustervertrages für den Zeiraum 07.04.2025 – 30.04.2025

Für die zukünftige Beschaffung von Blindleistung haben die Netzbetreiber einen Mustervertrag entworfen, der hier vom 07.04.2025 – 30.04.2025 zur Verfügung gestellt wird.

Mustervertrag

Der Mustervertrag wird lediglich für den Konsultationszeitraum veröffentlicht und nicht aktualisiert. Potenzielle Anbieter von Blindleistung können in dieser Zeit bei den ÜNB Anmerkungen und Fragen unter den unten angegebenen E-Mail-Adressen einreichen. Der Versand der Rückmeldung an einen der vier ÜNB ist ausreichend.