Marktgestützte Beschaffung von Blindleistung nach §12h EnWG

Anfang 2023 hat die Bundesnetzagentur ein Festlegungsverfahren gem. „§§ 12h Abs. 5, 29 Abs. 1 EnWG zu den Spezifikationen und technischen Anforderungen der transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Dienstleistungen zur Spannungsregelung („Blindleistung“) eingeleitet.

Diese Festlegung ist am 25.06.2024 mit dem zugehörigen Beschluss auf der Webseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht worden.

Die Kontrahierung von Blindleistung und /-arbeit erfolgt durch Netzbetreiber von Höchst- u. Hochspannungsnetzen bei geeigneten Anlagen an ihrem Netz.

  • Bis 12 Monate nach Festlegung sind Betreiber von Höchst- und Hochspannungsnetzen dazu verpflichtet, bei Blindleistungsbedarf in mindestens einer Region marktgestützt Blindleistung auszuschreiben.
  • Bis 36 Monate nach Festlegung muss der Netzbetreiber für alle Netzregionen eine marktgestützte Beschaffung eingeleitet haben, sofern Bedarf besteht.

Das Beschaffungskonzept „Blindleistung“ BK6-23-072 regelt den Rahmen für

  • Teilnahmevoraussetzungen
  • Produktdefinitionen (z.B. gesicherte oder ungesicherte Vorhaltung)
  • Fristen
  • Bekanntmachung
  • Bewertung von Geboten und Zuschlagserteilung
  • Vergütung und Abrechnung (vergütungsfähig ist die Erbringung außerhalb der Grenzen laut TAB)
  • Veröffentlichungspflichten z.B. zu Mustervertrag und genutzter Preisobergrenzen

Anbieterkonsultation des Mustervertrages für den Zeiraum 07.04.2025 – 30.04.2025

Online-Beschaffungskalender

Für die Beschaffung von Blindleistung wurden folgende Beschaffungsregionen gebildet (Stand 06/2025):

Quelle: Übertragungsnetzbetreiber

Weiter finden Sie hier die Zuordnung der einzelnen Umspannwerke auf die Beschaffungsregionen in tabellarischer Form.

Die zeitliche Staffelung der Beschaffung ist aktuell wie folgt geplant oder bereits erfolgt:

BESCHAFFENDER ÜBERTRAGUNGSNETZBETREIBERBESCHAFFUNGSREGIONVORAUSSICHTLICHER BEGINN DER BESCHAFFUNG (BEKANNTMACHUNG)
50Hertz Transmission GmbH50Hertz-HamburgErfolgte am 31.01.2025
50Hertz Transmission GmbH50Hertz-NordErfolgte am 31.01.2025
50Hertz Transmission GmbH50Hertz-MitteErfolgte am 31.01.2025
50Hertz Transmission GmbH50Hertz-OstErfolgte am 31.01.2025
50Hertz Transmission GmbH50Hertz-Süd-WestErfolgte am 31.01.2025
50Hertz Transmission GmbH50Hertz-HamburgQ3 2025
50Hertz Transmission GmbH50Hertz-NordQ3 2025
50Hertz Transmission GmbH50Hertz-MitteQ3 2025
50Hertz Transmission GmbH50Hertz-OstQ3 2025
50Hertz Transmission GmbH50Hertz-Süd-WestQ3 2025
TenneT TSO GmbHTTG-1Mitte 2026
TenneT TSO GmbHTTG-2Mitte 2027
TenneT TSO GmbHTTG-3Erfolgte am 24. Juni 2025
TenneT TSO GmbHTTG-4Mitte 2026
TenneT TSO GmbHTTG-5Mitte 2027
TenneT TSO GmbHTTG-6Mitte 2027
TenneT TSO GmbHTTG-7Mitte 2027
TenneT TSO GmbHTTG-8Mitte 2026
Amprion GmbHAMP-1vorerst keine Ausschreibung geplant
Amprion GmbHAMP-2Erfolgte am 24. Juni 2025
Amprion GmbHAMP-3Erfolgte am 24. Juni 2025
Amprion GmbHAMP-4Erfolgte am 24. Juni 2025
Amprion GmbHAMP-5Erfolgte am 24. Juni 2025
Amprion GmbHAMP-6Erfolgte am 24. Juni 2025
Amprion GmbHAMP-7Erfolgte am 24. Juni 2025
Amprion GmbHAMP-8Erfolgte am 24. Juni 2025
Amprion GmbHAMP-9Erfolgte am 24. Juni 2025
TransnetBW GmbHTBW-1Mitte 2027
TransnetBW GmbHTBW-2Erfolgte am 18.06.2025
TransnetBW GmbHTBW-3Mitte 2026

Die vorgenannten Angaben stellen den aktuellen, unverbindlichen Planungsstand vom 25.06.2025 dar und werden bei Bedarf aktualisiert. Die konkreten Produkte, Erbringungszeiträume, Bedarfe und weitere für die Beschaffung relevante Informationen werden im Rahmen der Bekanntmachung zu den oben angegebenen Zeitpunkten auf der Webseite des jeweiligen ÜNBs veröffentlicht.

Kontakt zu den ÜNB

Für Fragen zur marktgestützten Beschaffung von Blindleistung können sich interessierte Parteien gerne an den jeweils verantwortlichen ÜNB wenden: