Marktgestützte Beschaffung von Blindleistung nach §12h EnWG

Anfang 2023 hat die Bundesnetzagentur ein Festlegungsverfahren gem. „§§ 12h Abs. 5, 29 Abs. 1 EnWG zu den Spezifikationen und technischen Anforderungen der transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Dienstleistungen zur Spannungsregelung („Blindleistung“) eingeleitet.



Diese Festlegung ist am 25.06.2024 mit dem zugehörigen Beschluss auf der Webseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht worden.

Die Kontrahierung von Blindleistung und /-arbeit erfolgt durch Netzbetreiber von Höchst- u. Hochspannungsnetzen bei geeigneten Anlagen an ihrem Netz.

12 Monate nach Festlegung waren Betreiber von Höchst- und Hochspannungsnetzen dazu verpflichtet, bei Blindleistungsbedarf in mindestens einer Region marktgestützt Blindleistung auszuschreiben.

Bis 36 Monate nach Festlegung muss der Netzbetreiber für alle Netzregionen eine marktgestützte Beschaffung eingeleitet haben, sofern Bedarf besteht.

Das Beschaffungskonzept „Blindleistung“ BK6-23-072 regelt den Rahmen für

  • Teilnahmevoraussetzungen
  • Produktdefinitionen (z.B. gesicherte oder ungesicherte Vorhaltung)
  • Fristen
  • Bekanntmachung
  • Bewertung von Geboten und Zuschlagserteilung
  • Vergütung und Abrechnung (vergütungsfähig ist die Erbringung außerhalb der Grenzen laut TAB)
  • Veröffentlichungspflichten z.B. zu Mustervertrag und genutzter Preisobergrenzen


Anbieterkonsultation des Mustervertrages für den Zeiraum 07.04.2025 – 30.04.2025

Online-Beschaffungskalender

Für die marktgestützte Beschaffung von Blindleistung wurden folgende Beschaffungsregionen gebildet (Stand 12/2025):

Quelle: Übertragungsnetzbetreiber

Weiter finden Sie hier die Zuordnung der einzelnen Umspannwerke auf die Beschaffungsregionen in tabellarischer Form.

Die zeitliche Staffelung der Beschaffung ist aktuell wie folgt geplant oder bereits erfolgt:

Überschrift

BESCHAFFENDER ÜBERTRAGUNGSNETZBETREIBERBESCHAFFUNGSREGIONVORAUSSICHTLICHER BEGINN DER BESCHAFFUNG (BEKANNTMACHUNG)
50Hertz Transmission GmbHAlle 50Hertz-RegionenErfolgte am 31.01.2025
50Hertz Transmission GmbHAlle 50Hertz-RegionenErfolgte am 01.08.2025
50Hertz Transmission GmbH50Hertz-Süd-WestErfolgte am 24.11.2025
50Hertz Transmission GmbHAlle 50Hertz-RegionenQ3/2026
TenneT TSO GmbHTTG-1Mitte 2026
TenneT TSO GmbHTTG-2Mitte 2027
TenneT TSO GmbHTTG-3Erfolgte am 24.06.2025
TenneT TSO GmbHTTG-3Mitte 2026
TenneT TSO GmbHTTG-4Mitte 2026
TenneT TSO GmbHTTG-5Mitte 2027
TenneT TSO GmbHTTG-6Mitte 2027
TenneT TSO GmbHTTG-7Mitte 2027
TenneT TSO GmbHTTG-8Mitte 2027
Amprion GmbHAlle Regionen außer AMP-1Erfolgte am 24.06.2025
Amprion GmbHAlle Regionen außer AMP-1, AMP-9Erfolgte am 15.10.2025
Amprion GmbHVoraussichtlich alle Regionen außer AMP-1, AMP-9Q2/2026
TransnetBW GmbHTBW-2Erfolgte am 18.06.2025
TransnetBW GmbHTBW-1Mitte 2027
TransnetBW GmbHTBW-2Mitte 2026
TransnetBW GmbHTBW-3Mitte 2026

Die vorgenannten Angaben stellen den aktuellen, unverbindlichen Planungsstand von Dezember 2025 dar und werden bei Bedarf aktualisiert. Die konkreten Produkte, Erbringungszeiträume, Bedarfe und weitere für die Beschaffung relevante Informationen werden im Rahmen der Bekanntmachung zu den oben angegebenen Zeitpunkten auf der Webseite des jeweiligen ÜNBs veröffentlicht.

Beschaffungen und Veröffentlichungen:

Q&A zur marktgestützten Beschaffung von Blindleistung

An dieser Stelle veröffentlichen die 4 ÜNB in regelmäßigem Zyklus in anonymisierter Form Antworten auf Anbieterfragen, welche von allgemeinem Interesse sind. Anbieterfragen können über die unten genannten Kontaktdaten an die Netzbetreiber adressiert werden.

Die Anbieterfragen werden tabellarisch veröffentlicht, wobei die neuen Veröffentlichungen jeweils die vergangenen Fragen und Antworten mit beinhalten. Vergangene Antworten werden bei neuen Veröffentlichungen ggf. präzisierend ergänzt, dies wird dann gesondert kenntlich gemacht.

Q&A Beschaffungsverfahren Blindleistung

Kontakt zu den ÜNB

Für Fragen zur marktgestützten Beschaffung von Blindleistung können sich interessierte Parteien gerne an den jeweils verantwortlichen ÜNB wenden: