Maßnahmenkatalog Netzwiederaufbauplan

Veröffentlichung der 1. Ergänzung zum Maßnahmenkatalog zum Netzwiederaufbauplan

Die erste Ergänzung zum Maßnahmenkatalog  zum Netzwiederaufbauplan wurde durch die vier ÜNB fertiggestellt und tritt zum 1. August 2024 in Kraft. Entsprechend starten auch die Umsetzungsfristen, wie sie in der Ergänzung zum Maßnahmenkatalog definiert sind.In die Überarbeitung sind die Rückmeldungen von insgesamt sieben Verteilnetzbetreibern und Verbänden eingeflossen, die sich vom 7. November 2023 bis 5. Dezember 2023 an der Konsultation beteiligt hatten. Neben Erläuterungen und Klarstellungen bezogen sich viele Rückmeldungen auf die Umsetzungsfristen sowie die Kostenanerkennung zur Umsetzung der geforderten Maßnahmen. Eine ausführliche Behandlung aller Rückmeldungen ist dem hier veröffentlichten Konsultationsbericht  zu entnehmen. Zur besseren Nachverfolgbarkeit der Änderungen aufgrund der Konsultationsrückmeldungen in der Ergänzung zum Maßnahmenkatalog stellen die vier ÜNB zusätzliche eine Version mit Änderungsübersicht  bereit.

Hinweis: Die erste Ergänzung zum Maßnahmenkatalog baut auf dem ursprünglichen Maßnahmenkatalog auf und enthält neue Anforderungen für alle aktiv am Netzwiederaufbau beteiligten Netzbetreiber. Die hier beschriebenen Maßnahmen dienen der zukünftigen Strukturierung der Kommunikation zwischen Netzbetreibern. Sie sind außerdem Grundlage der weiterentwickelten Netzwiederaufbaupläne, die den Netz- und Versorgungswiederaufbau beschleunigen und den VNB mehr Handlungsspielraum ermöglichen sollen. Die im Katalog aufgeführten Maßnahmen dienen insbesondere dazu, den Prozess des Netz- und Versorgungswiederaufbaus im Kontext der Energiewende und des Kohleausstiegs zukunftsfest und robust auszugestalten. Weiter werden Umsetzungsfristen vorgegeben, zu denen die beschriebenen Maßnahmen umgesetzt sein müssen.Die ÜNB weisen darauf hin, dass der Maßnahmenkatalog nicht die konkrete technische Ausgestaltung sowie Umsetzung der Maßnahmen beschreibt. Dies obliegt jedem Umsetzungsverantwortlichen in seinem Verantwortungsbereich. Sofern Schnittstellen mit anderen Partnern bestehen, sind diese nach Inkraftsetzung des Maßnahmenkatalogs gemeinsam zu erarbeiten. Die Kostentragung bzw. Kostenanerkennung sind nicht Regelungsbestandteil des Maßnahmenkatalogs. Dieser beschreibt ausschließlich die technischen und organisatorischen Anforderungen. 

Festlegung durch die Bundesnetzagentur - AZ 622-22-008 

Am 23.11.2022 wurde der von den ÜNB bei der Bundesnetzagentur eingereichte Maßnahmenkatalog zum Netzwiederaufbauplan in Bezug auf die Regelungen für SNN (signifikante Netznutzer) genehmigt. Im Verfahren wurden eine Vielzahl von Rückmeldungen von SNN sowie VNB (Verteilnetzbetreibern) berücksichtigt. Nun gilt es, die enthaltenen Maßnahmen zur Umsetzung zu bringen und für die SNN die gesetzten Fristen bezogen auf das Datum der Genehmigung einzuhalten. 

Die enthaltenen Maßnahmen für VNB und ÜNB sind hingegen nicht durch die Bundesnetzagentur genehmigungspflichtig. Hierfür obliegt den ÜNB im Rahmen der Aktualisierung und Anpassungen ihrer Netzwiederaufbaupläne die Verantwortung, alle erforderlichen Maßnahmen zu definieren und mit den betroffenen Akteurinnen und Akteuren zu konsultieren. 

Dies ist über das Verfahren der Erstellung des Maßnahmenkatalogs zum Netzwiederaufbauplan erfolgt. Daher werden die ÜNB die ihnen direkt nachgelagerten VNB auffordern, die Maßnahmen gemäß der definierten Umsetzungsfristen (Startdatum 01.01.2023) zu realisieren. Der Maßnahmenkatalog wird daher auch ein Anhang der jeweiligen Netzwiederaufbaukonzepte der ÜNB werden. Gleichfalls sind die VNB aufgefordert, die ihnen nachgelagerten VNB, die von den Regelungen des Maßnahmenkatalogs betroffen sind, ebenfalls aufzufordern, die sie betreffenden Maßnahmen umzusetzen. 

Die Genehmigung des Maßnahmenkatalogs und der zugehörige Beschluss der Bundesnetzagentur mit dem Aktenzeichen AZ 622-22-008 sind unter den EU-Genehmigungsverfahren (Stand 12.12.2022) unter „Abgeschlossene Verfahren“ einzusehen. Den Maßnahmenkatalog finden Sie des Weiteren hier als Download: 

12.12.2022  Anlage 1 – Maßnahmenkatalog

Letztlich möchten die ÜNB darauf hinweisen, dass mit dieser Einreichung ein Verzeichnis der SNN eingereicht wurde, welches sich auf die Schwellwertdefinitionen des Beschlusses BK6-16-166 bezieht. Eine abschließende Auflistung aller SNN ist aufgrund des immensen Umfangs und der Kurzlebigkeit durch die sich kontinuierlich ergebenden Änderungen nicht umsetzbar und findet daher nicht statt. 

Ablauf der Konsultation

Die ÜNB hatten mit Beginn des Konsultationsverfahrens auf dieser Website den zu konsultierenden Vorschlag für den Maßnahmenkatalog zum Netzwiederaufbauplan veröffentlicht und im Zeitraum vom 15.06.2021 12:00 Uhr bis 15.07.2021 12:00 Uhr zur Konsultation gestellt.

Alle auf diesem Wege eingegangenen Kommentare wurden durch die ÜNB bewertet, eingearbeitet bzw. bei deren Ablehnung begründet. Sämtliche Unterlagen wurden anschließend bei der Bundesnetzagentur zur Genehmigung eingereicht, die wiederum eigene Konsultationen durchführte.