UFLA Reporting / Monitoring

Entsprechend der europäischen Verordnung 2017/2196 „Network Codes on Electricity Emergency and Restoration“ möchten wir Sie über die nationale Umsetzung der VDE-AR-N 4142 „Automatische Letztmaßnahmen“ informieren. Diese enthält u. a. verpflichtende Anpassungen zum Unterfrequenzabhängigen Lastabwurf (UFLA). 

UFLA

Treten große Abweichungen in der Frequenz des Stromnetzes auf, wird es notfallmäßig durch gezieltes Abschalten („Abwerfen“) von Verbraucherinnen und Verbrauchern stabilisiert. Der zehnstufige Unterfrequenzabhängige Lastabwurf – UFLA – ersetzt die zuvor gültige fünfstufige automatische Frequenzentlastung (AFE). 

Die verantwortlichen vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) stellen hier regelmäßig aktuelle Dokumente zum Thema UFLA ein. 

Die vier ÜNB bitten im Fall der Einbindung unterlagerter Verteilnetzbetreiberinnen und -betreiber um entsprechende Weiterleitung dieser Informationen.