Bei sehr großen Bilanzabweichungen kommen Sondermaßnahmen zum Einsatz. Dazu zählen neben den Zusatzmaßnahmen und der Nothilfe für das Ausland auch die abschaltbaren Lasten.
In Sondersituationen, z.B. bei sehr großen Bilanzabweichungen, setzen die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sogenannte Zusatzmaßnahmen ein (z.B. Notreserveverträge mit dem Ausland oder Börsengeschäfte), um langanhaltende Bilanzabweichungen zu reduzieren. Die betrieblichen Zusatzmaßnahmen beinhalten auch die Nothilfe für das Ausland.
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Ergänzend zu den Zusatzmaßnahmen wird die für die ausländischen ÜNB erbrachte Nothilfe (als qualitätsgesicherter Datenpunkt ab dem 20. Werktag des Folgemonats) im Folgenden erfasst. Bei den betrieblichen Daten werden Nothilfe für das Ausland und Zusatzmaßnahmen für Deutschland summiert und saldiert veröffentlicht.
Die Nothilfe für das Ausland kann dabei eine Lieferung von Energie an das Ausland oder Abnahme von Energie aus dem Ausland sein und kann z.B. durch MRL bereitgestellt werden. Diese Nothilfemaßnahmen werden aus deutscher Sicht sowohl bilanziell als auch finanziell neutral abgewickelt. Die dargestellten Energiemengen kompensieren also etwaige für die Nothilfe aktivierte Regelleistung in den RZ-Saldi.