Die Höhe der Spotmarktpreise ergibt sich aus den Preisen und Mengen aller Strombörsen.
Die Berechnung des mengengewichteten Preises erfolgt entsprechend § 3 Nr. 42a EEG wie folgt:
- Das Handelsvolumen (Summe aus Kauf- und Verkaufsmengen für die Preiszone Deutschland) der jeweiligen Strombörse wird für jede handelbare Zeiteinheit mit dem entsprechenden Preis der jeweiligen Strombörse multipliziert.
- Die Summe dieser Beträge wird durch die Summe der Handelsvolumina aller Strombörsen in dieser handelbaren Zeiteinheit geteilt.
Die Darstellung erfolgt in ct/kWh, gerundet auf drei Nachkommastellen, um eine leichte Vergleichbarkeit mit den energieträgerspezifischen Marktwerten für Strom aus Windenergieanlagen Onshore und Offshore sowie Solarenergieanalagen zu ermöglichen.
Information: Bis zur Veröffentlichung der energieträgerspezifischen Marktwerte für den jeweiligen Monat handelt es sich bei den dargestellten Werten um vorläufige Daten. Im Zuge der Marktwertberechnung wird der Spotmarktpreis erneut geprüft und ggf. korrigiert. Die Veröffentlichung erfolgt jeweils zu Beginn des Folgemonats.
Ab dem 1. Oktober 2025 erfolgt die Veröffentlichung auf Basis von viertelstündlichen Preisen, für die Zeit davor auf Basis von stündlichen Preisen.
Seit 2021 veröffentlichen wir hier die Spotmarktpreise nach § 3 Nr. 42a EEG gemäß Anlage 1 Nr. 5.2 a); für zurückliegende Zeiträume sind die Stundenkontrakte der internationalen Strombörse EPEX SPOT mit Sitz in Paris gemäß der Anlage 1 zum EEG 2017 Punkt 3.2 a) veröffentlicht.
Die Daten der EPEX SPOT können aus urheberrechtlichen Gründen nicht zum Download bereitgestellt werden. Interessentinnen und Interessenten können sich diese Daten direkt bei der EPEX SPOT beschaffen.