Negativer Spotmarktpreis – Übersichtstabellen

Negativer Spotmarktpreis 

Ein negativer Spotmarktpreis an der Strombörse bedeutet, dass der Preis für Strom aufgrund eines Überangebots an Strom auf dem Day-Ahead-Markt erheblich reduziert ist und sogar negative Werte annehmen kann.

Jeweils zu Beginn des Folgemonats werden Zeiten mit und ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht, sobald die Spotmarktpreise und Marktwerte geprüft und freigegeben wurden.

Die Werte ergeben sich je nach gesetzlicher Vorgabe bezüglich Stundenanzahl mit negativem Spotmarktpreis und Datum der Inbetriebnahme von Anlagen. 

Tabellarische Übersicht der Fälle nach § 51 EEG 2021 

Gesetzestext § 51 (1) EEG 2021: „Wenn der Spotmarktpreis für die Dauer von mindestens vier Stunden negativ ist, verringert sich der anzulegende Wert für den gesamten Zeitraum, in dem der Spotmarktpreis ohne Unterbrechung negativ ist, auf null."

Für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01. Januar 2021 gilt gem. §100 (2) Nr.13, „dass sich der anzulegende Wert erst auf null reduziert, wenn der Spotmarktpreis im Sinn des § 3 Nummer 42a dieses Gesetzes in mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ ist." 

Ausnahmen und Sonderregelungen dazu sind in § 51 (2) und (3) EEG definiert und zu beachten.

Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt jeweils zu Beginn des Folgemonats, sobald die Spotmarktpreise und Marktwerte geprüft und freigegeben wurden.

Legende: 

* Vergütungsanspruch "Ja" bedeutet, dass für diese Stunde eine Vergütung gewährt wird 

* Vergütungsanspruch "Nein" bedeutet, dass für diese Stunde keine Vergütung gewährt wird. 

4 Stunden

RadDatePicker
RadDatePicker
Open the calendar popup.
Zeitzone:
Letzte Aktualisierung: 02.12.2023 15:11
StundenMi. 25.10Do. 26.10Fr. 27.10Sa. 28.10So. 29.10Mo. 30.10Di. 31.10
00 - 01JaJaJaJaJaJaJa
01 - 02JaJaJaJaJaJaJa
02 - 03JaJaJaJaJa, JaJaJa
03 - 04JaJaJaJaNeinJaJa
04 - 05JaJaJaJaNeinJaJa
05 - 06JaJaJaJaNeinJaJa
06 - 07JaJaJaJaNeinJaJa
07 - 08JaJaJaJaNeinJaJa
08 - 09JaJaJaJaJaJaJa
09 - 10JaJaJaJaJaJaJa
10 - 11JaJaJaJaJaJaJa
11 - 12JaJaJaJaJaJaJa
12 - 13JaJaJaJaJaJaJa
13 - 14JaJaJaJaJaJaJa
14 - 15JaJaJaJaJaJaJa
15 - 16JaJaJaJaJaJaJa
16 - 17JaJaJaJaJaJaJa
17 - 18JaJaJaJaJaJaJa
18 - 19JaJaJaJaJaJaJa
19 - 20JaJaJaJaJaJaJa
20 - 21JaJaJaJaJaJaJa
21 - 22JaJaJaJaJaJaJa
22 - 23JaJaJaJaJaJaJa
23 - 24JaJaJaJaJaJaJa
RadDatePicker
RadDatePicker
Open the calendar popup.
RadDatePicker
RadDatePicker
Open the calendar popup.
Heute  CSV-Datei herunterladen  
   

Tabellarische Übersicht der Fälle nach § 51 EEG 2017

Gesetzestext § 51 (1) EEG 2017: „Wenn der Wert der Stundenkontrakte für die Preiszone für Deutschland am Spotmarkt der Strombörse in der vortägigen Auktion in mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ ist, verringert sich der anzulegende Wert für den gesamten Zeitraum, in dem die Stundenkontrakte ohne Unterbrechung negativ sind, auf null." 

Ausnahmen und Sonderregelungen dazu sind in § 51 (2) und (3) EEG definiert und zu beachten.

Legende: 

* Vergütungsanspruch "Ja" bedeutet, dass für diese Stunde eine Vergütung gewährt wird 

* Vergütungsanspruch "Nein" bedeutet, dass für diese Stunde keine Vergütung gewährt wird. 

6 Stunden

RadDatePicker
RadDatePicker
Open the calendar popup.
Zeitzone:
Letzte Aktualisierung: 02.12.2023 15:11
StundenMi. 25.10Do. 26.10Fr. 27.10Sa. 28.10So. 29.10Mo. 30.10Di. 31.10
00 - 01JaJaJaJaJaJaJa
01 - 02JaJaJaJaJaJaJa
02 - 03JaJaJaJaJa, JaJaJa
03 - 04JaJaJaJaJaJaJa
04 - 05JaJaJaJaJaJaJa
05 - 06JaJaJaJaJaJaJa
06 - 07JaJaJaJaJaJaJa
07 - 08JaJaJaJaJaJaJa
08 - 09JaJaJaJaJaJaJa
09 - 10JaJaJaJaJaJaJa
10 - 11JaJaJaJaJaJaJa
11 - 12JaJaJaJaJaJaJa
12 - 13JaJaJaJaJaJaJa
13 - 14JaJaJaJaJaJaJa
14 - 15JaJaJaJaJaJaJa
15 - 16JaJaJaJaJaJaJa
16 - 17JaJaJaJaJaJaJa
17 - 18JaJaJaJaJaJaJa
18 - 19JaJaJaJaJaJaJa
19 - 20JaJaJaJaJaJaJa
20 - 21JaJaJaJaJaJaJa
21 - 22JaJaJaJaJaJaJa
22 - 23JaJaJaJaJaJaJa
23 - 24JaJaJaJaJaJaJa
RadDatePicker
RadDatePicker
Open the calendar popup.
RadDatePicker
RadDatePicker
Open the calendar popup.
Heute  CSV-Datei herunterladen  
   

Tabellarische Übersicht der Fälle nach § 9 InnAusV

Gesetzestext § 9 InnAusV: "Für Anlagen, die Zahlungen aufgrund eines Zuschlags in der Innovationsausschreibung erhalten, verringert sich die fixe Marktprämie für einen Zeitraum, in dem der Wert der Stundenkontrakte für die Preiszone für Deutschland am Spotmarkt der Strombörse in der vortägigen Auktion negativ ist, auf null."

Legende:

* Vergütungsanspruch "Ja" bedeutet, dass für diese Stunde eine Vergütung gewährt wird 

* Vergütungsanspruch "Nein" bedeutet, dass für diese Stunde keine Vergütung gewährt wird. 

1 Stunde

RadDatePicker
RadDatePicker
Open the calendar popup.
Zeitzone:
Letzte Aktualisierung: 02.12.2023 15:11
StundenMi. 25.10Do. 26.10Fr. 27.10Sa. 28.10So. 29.10Mo. 30.10Di. 31.10
00 - 01JaJaJaJaJaJaJa
01 - 02JaJaJaJaJaJaJa
02 - 03JaJaJaJaJa, JaJaJa
03 - 04JaJaJaJaNeinJaJa
04 - 05JaJaJaJaNeinJaJa
05 - 06JaJaJaJaNeinJaJa
06 - 07JaJaJaJaNeinJaJa
07 - 08JaJaJaJaNeinJaJa
08 - 09JaJaJaJaJaJaJa
09 - 10JaJaJaJaJaJaJa
10 - 11JaJaJaJaNeinJaJa
11 - 12JaJaJaJaNeinJaJa
12 - 13JaJaJaJaNeinJaJa
13 - 14JaJaJaJaJaJaJa
14 - 15JaJaJaJaJaJaJa
15 - 16JaJaJaJaJaJaJa
16 - 17JaJaJaJaJaJaJa
17 - 18JaJaJaJaJaJaJa
18 - 19JaJaJaJaJaJaJa
19 - 20JaJaJaJaJaJaJa
20 - 21JaJaJaJaJaJaJa
21 - 22JaJaJaJaJaJaJa
22 - 23JaJaJaJaJaJaJa
23 - 24JaJaJaJaJaJaJa
RadDatePicker
RadDatePicker
Open the calendar popup.
RadDatePicker
RadDatePicker
Open the calendar popup.
Heute  CSV-Datei herunterladen  
   

Anzahl der Stunden nach § 51a (3) EEG 2021

Gesetzestext § 51a (3) EEG 2021: „Die Übertragungsnetzbetreiber müssen jeweils bis zum 31. Januar eines Kalenderjahres auf einer gemeinsamen Internetseite folgende Informationen veröffentlichen:
1. ab dem Jahr 2022 die Anzahl der Stunden, in denen sich der anzulegende Wert nach Maßgabe des § 51 Absatz 1 im Vorjahr auf null verringert hat“

Die Anzahl der Stunden, in denen sich der anzulegende Wert nach Maßgabe des § 51 (1) EEG 2021 auf null verringert hat, beträgt
für das Jahr 2021 117 Stunden,
für das Jahr 2022 59 Stunden.