*Die vorläufigen Netzentgelte für 2026 wurden unter Berücksichtigung eines Zuschusses zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten ermittelt. Dieser Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro wurde von der Bundesregierung beschlossen und soll aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert sowie gesetzlich im neuen § 24c EnWG verankert werden. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung steht die Verabschiedung des Gesetzes für den Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für 2026 noch aus. Daher sind die vorläufigen Netzentgelte unter dem Vorbehalt veröffentlicht, dass die gesetzliche Regelung im parlamentarischen Verfahren verabschiedet wird. Sollte bis zum 05.12.2025 keine Rechtssicherheit bestehen, ist davon auszugehen, dass sich die endgültigen bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte für 2026 entsprechend erhöhen werden.