Datenmeldung
Die notwendigen Angaben für eine Auszahlung der Entlastungsansprüche nach §§ 22a, 30 und 31 StromPBG werden über die bereits aus der EEG-Umlageabwicklung bekannten Portale der Übertragungsnetzbetreiber erfasst. Die Datenmeldung im jeweiligen Portal dient gleichermaßen als Vorauszahlungsantrag nach § 22a StromPBG.
Für die Datenmeldung zur Geltendmachung von Entlastungsansprüchen wurden Kategorien durch die Übertragungsnetzbetreiber anhand der gesetzlichen Grundlagen herausgearbeitet. Diese Kategorien sind in der nachfolgend verfügbaren Excel-Datei dargestellt, welche als Orientierung für die Datenmeldung in den ÜNB-Portalen dient:
Kategorien zur Datenmeldung an ÜNB durch Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) oder sonstige Letztverbraucher (SLV) für die Auszahlungsseite laut StromPBG
Wir weisen darauf hin, dass durch die Anpassungsnovelle vom 02.08.2023 Änderungen an den Kategorien für die Datenmeldung vorgenommen wurden. Es sei zu beachten, dass Entlastungen nach § 5 Absatz 3 StromPBG ab dem Leistungsmonat August geltend gemacht werden können.