Umlage nach §§ 26 und 26a KWKG 2020 ab 1. Januar 2022 (KWKG-Umlage 2022)
Auf Basis von den unterlagerten Netzbetreibern sowie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldeten Prognosewerten wurden die zu erwartenden Belastungen gemäß dem aktuellen KWKG (KWKG 2020) identifiziert und die für Letztverbräuche bundesweit anwendbare KWKG-Umlage ermittelt und veröffentlicht.
Auf Basis der Mitte Oktober 2021 bei den ÜNB vorliegenden Prognosedaten über die Höhe der für 2022 erwarteten förderfähigen KWK-Strommengen und der Höhe des gesamten zu erwartenden Fördervolumens ergibt sich für das Jahr 2022 eine KWKG-Umlage als Aufschlag auf die Netzentgelte für alle nichtprivilegierten Letztverbräuche in Höhe von rd. 0,418 ct/kWh.
Die Jahresabrechnung KWKG 2020 auf Basis vorliegender WP-Bescheinigungen ergibt einen nachzuholenden Betrag (Gutschrift) in Höhe von -140.250.377,48 Euro, was zu einem reduzierten Aufschlag für alle nichtprivilegierten Letzverbräuche in Höhe von rd. -0,040 ct/kWh führt.
In Zusammenfassung der o.g. Daten ergibt sich ab dem 01.01.2022 eine gerundete KWKG-Umlage in Höhe von 0,378 ct/kWh auf die nichtprivilegierten Letztverbräuche.
Weitere Informationen zur Ermittlung der KWKG-Umlage entnehmen Sie dem beigefügten Foliensatz.