Abrechnung BDEW-Übergangslösung

Einheitlicher Mischpreis zur Abrechnung der BDEW-Übergangslösung

Gemäß der BDEW-Übergangslösung zum gesicherten Einstieg in den Redispatch 2.0 zum 1. Oktober erfolgt der bilanzielle Ausgleich für Maßnahmen des Redispatch 2.0 gemäß § 13a Absatz 1a EnWG vorübergehend pauschal in Höhe von 0 MWh und bestehende Ansprüche in Bezug auf Energiemengen werden finanziell ausgeglichen.

Für den finanziellen Ausgleich ist gemäß BDEW-Übergangslösung ein einheitlicher Mischpreis je Viertelstunde zu verwenden, der die Höhe des finanziellen Anspruchs des BKV gegenüber dem ANB widerspiegelt. Dieser setzt sich zu 72,5% aus dem ID1-Preisindex und zu 27,5% aus dem reBAP (qualitätsgesichert) zusammen.

Auf dieser Seite veröffentlichen die deutschen Übertragungsnetzbetreiber den einheitlichen Mischpreis zur Abrechnung der BDEW-Übergangslösung. Eine Bedingung für die Berechnung des Mischpreises ist die Veröffentlichung des qualitätsgesicherten reBAP, welcher in der Regel nach dem 20. Werktag des Folgemonats geschieht. Im Anschluss daran erfolgt die Berechnung und Veröffentlichung des Mischpreises. Dies wird in der Regel monatlich zum Beginn des Folgefolgemonats geschehen. Sollte sich die Veröffentlichung des reBAP verschieben, so verschiebt sich gleichermaßen die Veröffentlichung des Mischpreises.

Der Preis basiert zum Teil auf dem ID1-Preisindex, welcher im Rahmen dieser Veröffentlichung ausschließlich zur Abrechnung von Redispatchmaßnahmen genutzt werden darf.

Der Mischpreis ist auf zwei Nachkommastellen gerundet.

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Alle Angaben ohne Gewähr.

Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgenden Links:

BNetzA Mitteilung Nr. 6 zum Redispatch 2.0

BDEW Redispatch 2.0