NETZTRANSPARENZ.DE Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber
Gemäß § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV), berechnen die deutschen Übertragungsnetzbetreiber jährlich die Abschaltbare Lasten-Umlage und veröffentlichen diese bis spätestens zum 25. Oktober. Für das Jahr 2016 wurde aufgrund des zum Zeitpunkt der Berechnung der Umlage nicht abgeschlossenen Novellierungsprozesses der AbLaV keine Umlage von den Letztverbrauchern erhoben.
Die Übertragungsnetzbetreiber haben durch die AbLaV die Möglichkeit eine Ausschreibung durchzuführen an der Anbieter teilnehmen können, die zuverlässig ihre Verbrauchsleistung auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber um eine bestimmte Leistung reduzieren können. Die Kosten für die Bereitstellung und die Abschaltung der Last werden über die Abschaltbare Lasten-Umlage gedeckt.
Die nachfolgende Darstellung zeigt die Entwicklung der Abschaltbaren Lasten-Umlage in den vergangenen Jahren.
Jahr;Entwicklung der Abschaltbaren Lasten-Umlage 2014;0,009 2015;0,006 2016;0 2017;0,006 2018;0,011 2019;0,005 2020;0,007 2021;0,009
Weitere Details, Hintergrundinformationen und Berechnungen finden Sie in den jeweiligen Untermenüs.
AbLaV-Umlage 2021
AbLaV-Umlage 2020
AbLaV-Umlage 2019
AbLaV-Umlage 2018
AbLaV-Umlage 2017
AbLaV-Umlage der Vorjahre