Veröffentlichungspflichten gemäß EU-Transparenzverordnung

Die EU-Transparenzverordnung

Die EU-Transparenzverordnung (EU-VO Nr. 543/2013) wurde im Jahr 2013 von der Europäischen Kommission eingeführt. Sie legt fest, dass bestimmte Daten zu Stromnetzen, zur Stromerzeugung sowie zum Stromverbrauch und -handel gemeldet und veröffentlicht werden müssen. Das Ziel dieser Veröffentlichungen ist die Förderung effizienter Erzeugungs-, Verbrauchs- und Handelsentscheidungen.

Die im Rahmen der Transparenzverordnung definierten Marktteilnehmer sind seit dem Jahr 2015 dazu verpflichtet, ihren Melde- und Veröffentlichungspflichten nachzukommen.

Einige Daten müssen fast in Echtzeit, alle 15 Minuten, veröffentlicht werden. Diese Anforderung macht es erforderlich, dass Marktteilnehmer automatisierte Prozesse zur Datenübermittlung und Veröffentlichung aufbauen.

Die Daten werden auf der Transparenzplattform der ENTSO-E "ENTSO-E Transparency Plattform" kostenlos und öffentlich zugänglich gemacht. 

Wer ist die Zielgruppe?

Die EU-Transparenzverordnung gilt nicht nur für die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), sondern auch für Betreiber von Kraftwerken und Speichern, große Stromverbraucher, Verteilungsnetzbetreiber sowie weitere Markteilnehmer, wie z.B. Strombörsen und Auktionsbüros für Übertragungskapazitäten. 

Diese Unternehmen können als Primäreigentümer von Daten verpflichtet sein, bestimmte Daten gemäß der Verordnung zu melden. Die Meldepflicht hängt von der Leistung der Anlagen ab, wenn es sich um Kraftwerke und Speicher handelt, oder von der Höhe des Stromverbrauchs bei großen Verbrauchern. 


Betreiber von Kraftwerken und/oder SpeichernGroße Verbraucher
MeldeschwellenMeldungen zum gesamten Kraftwerk bzw. zum Speicher, wenn deren Leistung ≥ 200 MW ist. Meldung zu einzelnen Generatoren, wenn deren Leistung ≥ 100 MW ist.Meldung zu Verbrauchern, wenn deren Bezugsleistung ≥ 100 MW ist.

Wer muss welche Daten melden?

Als sog. Primäreigentümer der Daten sind grundsätzlich diejenigen Stellen meldepflichtig, bei denen die Daten generiert werden (neben Übertragungsnetzbetreibern sind dies Betreiber von Kraftwerken oder Speichern sowie große Stromverbraucher). Die Erfüllung der Meldepflicht an die ENTSO-E Transparenzplattform kann dabei per Datenmeldung über die Übertragungsnetzbetreiber oder per Meldung über sog. Datenlieferanten erfolgen.

In der folgenden Tabelle sind die Meldungen aufgeführt, zu deren Veröffentlichung Betreiber von Kraftwerken bzw. Speichern sowie große Verbraucher in Deutschland verpflichtet sind.

                                                    Betreiber von Kraftwerken und/oder Speichern
Stammdaten (Art. 14.1.b EU-VO)
Installierte Leistung der Gesamtanlage, d.h. je Kraftwerk oder Speicher ≥ 100 MW
Verfügbarkeit von Anlagen (Art. 15.1 EU-VO)
Geplante Nicht-Verfügbarkeit von einzelnen Generatoren ≥ 100 MW

Tatsächliche Verfügbarkeit von einzelnen Generatoren ≥ 100 MW

Geplante Nicht-Verfügbarkeit der Gesamtanlage, d.h. je Kraftwerk oder Speicher ≥ 200 MW

Tatsächliche Verfügbarkeit der Gesamtanlage, d.h. je Kraftwerk oder Speicher ≥ 100 MW
Erzeugung (Art. 16.1.a EU-VO)
Tatsächliche Erzeugung von einzelnen Generatoren ≥ 100 MW
                                                                            Große Verbraucher
Verfügbarkeit von Anlagen (Art. 7.1 EU-VO)
Geplante Nicht-Verfügbarkeit von Verbrauchern ≥ 100 MW

Tatsächliche Verfügbarkeit von Verbrauchern ≥ 100 MW

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Umsetzung der Meldepflicht  

Wie Sie prüfen, ob Sie laut der EU-Transparenzverordnung Daten melden müssen und wie die Veröffentlichung funktioniert, zeigen wir Ihnen in der folgenden Schritt-für-Schritt-Anleitung: 

1.) Prüfung der Meldepflicht  

Bitte prüfen Sie, ob Sie als Kraftwerks- bzw. Speicherbetreiber oder als Verbraucher meldepflichtiger Primäreigentümer von Daten gemäß der EU-Transparenzverordnung meldepflichtig sind.  

Verordnung (EU) Nr. 543/2013, Abschnitt: Die Zielgruppe der EU-Transparenzverordnung.

2.) Download der Registrierungsunterlagen 

Wenn Sie meldepflichtig sind, bitten wir Sie, sich die bereitgestellten Unterlagen weiter unten auf der Seite unter dem Punkt "Unterlagen zur Registrierung von Betreibern von Kraftwerken und Verbrauchern" herunterzuladen.

3.) Prüfung der melderelevanten Daten  

Bitte prüfen Sie anhand der EU-Transparenzverordnung die für Sie geltenden Meldepflichten. Das Meldehandbuch der vier ÜNB gibt Ihnen ergänzende Hinweise zu den Meldepflichten und zeigt ebenfalls auf, welche Meldepflichten die Übertragungsnetzbetreiber für Sie übernehmen.

Veröffentlichungspflichten können bestehen gemäß Artikel 7 und 8 (Verbraucher), Artikel 14, 15, 16 (Kraftwerke und Speicher), Artikel 17 (Speicher) und Artikel 12 (Strombörsen) der Verordnung (EU) Nr. 543/2013.

4.) Auswahl eines Datenlieferanten 

Die Datenmeldung an die EU-Transparenzplattform erfolgt über den sogenannten Datenlieferanten. Als regelmäßiger Datenlieferant gilt kraft Verordnung Ihr Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber. Sie können jedoch auch einen Dritten als Datenlieferanten bestimmen. Aktuell sind die EEX und Nordpool als Datenlieferant zugelassen.

5.) Ausfüllen des Registrierungsformulars  

Unabhängig davon, ob der Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber oder ein dritter Datenlieferant ausgewählt wurde, ist eine zentrale Registrierung als meldender Primäreigentümer in Deutschland beim Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber erforderlich.  Wir bitten Sie, das für Sie geltende Registrierungsformular vollständig mit Angabe des gewählten Datenlieferanten, der melderelevanten Objekte (Produktions- und Erzeugungsanlagen bzw. Verbrauchseinheiten) und relevanten Meldedaten zu befüllen.  Die Registrierung erfolgt pro Regelzone. Wenn Sie Anlagen in mehreren Regelzonen betreiben, füllen Sie bitte je Regelzone ein Registrierungsformular aus.

6.) Einreichen des Registrierungsformulars beim Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber 

Bitte reichen Sie das vollständige Registrierungsformular bei dem Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber ein.  Die Einreichung kann in elektronischer Form, z.B. per E-Mail, erfolgen. Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

7.) Antwort zur Registrierung durch Ihren Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber 

Nach erfolgreichem Versand Ihres Registrierungsformulars an Ihren Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber wird dieser sich mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen abstimmen.  Weitere Informationen zu den nachfolgenden Schritten für die Umsetzung der Meldungen finden Sie im Meldehandbuch. 

Die Anleitung finden Sie weiter unten auf der Seite unter "Unterlagen zur Registrierung von Betreibern von Kraftwerken und Verbrauchern" als Download.

Weiterführende Informationen

Für weitere Fragen wenden Sie sich dazu bitte an den jeweiligen Ansprechpartner Ihres Anschluss-Übertragungsnetzbetreibers. Für Marktteilnehmer, die nicht in einer der vier deutschen Regelzonen angeschlossen sind, können andere Bestimmungen gelten, die vom jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber zu erfragen sind. Die grundlegenden Informationen geben die EU-Transparenzverordnung selbst (Verordnung Nr. 543 im Jahr 2013), die Durchführungsvorschriften der ENTSO-E sowie weitere, von der ENTSO-E veröffentlichte Unterlagen.

Unterlagen zur Registrierung von Betreibern von Kraftwerken und Verbrauchern

Hier finden Sie alle oben genannten Unterlagen als Download.

Ihre Ansprechpartner bei den deutschen Übertragungsnetzbetreibern

50Hertz Transmission GmbH
Herr David Recher
David.Recher@50hertz.com
Heidestraße 2
10557 Berlin 

TenneT TSO GmbH
Herr Phillipp Henschke
Phillipp.Henschke@tennet.eu
Bernecker Str. 70
95448 Bayreuth 

Amprion GmbH 
Herr Felix Nauroth
felix.nauroth@amprion.net
Von-Werth-Str. 274 50259 Pulheim 

TransnetBW GmbH
Herr Steffen Klausnitzer
s.klausnitzer@transnetbw.de
Pariser Platz
Osloer Straße 15-17
70173 Stuttgart

Datenlieferanten

Neben den deutschen Übertragungsnetzbetreibern sind nachfolgend aufgeführte dritte Parteien als weitere Datenlieferanten für den deutschen Markt zugelassen.

European Energy Exchange AG
Augustusplatz 9
04109 Leipzig
Deutschland

Nord Pool AS
Vollsveien 17B
1366 Lysaker
Norway