RfG-Verordnung (Verordnung 2016/631)
Die Verordnung (EU) 2016/631 der Kommission zur Festlegung eines Netzkodexes für Anforderungen an den Netzanschluss von Stromerzeugern legt harmonisierte Anschlussregeln für Stromerzeugungsmodule fest. Der Kodex definiert vier Kategorien oder "Typen" A-D von Stromerzeugern, die auf der maximalen Kapazität des Stromerzeugungsmoduls und seiner Anschluss-Spannungsebene basieren.
In der Verordnung 2016/631 sind Anforderungen festgelegt, die dazu beitragen, die Systemsicherheit aufrecht zu erhalten, zu schützen und wiederherzustellen, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Elektrizitätsbinnenmarkts sowohl innerhalb der Synchrongebiete als auch zwischen den einzelnen Synchrongebieten zu unterstützen.