Konsultation Bilanzkreisvertrag 2023

Neben Basisinformationen wie der Guideline Electricity Balancing (GL EB), dem zu konsultierenden Bilanzkreisvertrag, dem Zeitplan und dem Link zum Formular zur Teilnahme an der Konsultation, werden auf dieser Website bedarfsgerecht weitere Informationen zur Konsultation veröffentlicht. So finden Sie bspw. ergänzend zum Konsultationsdokument weitere informierende Dokumente, die nicht Gegenstand des Konsultationsverfahrens sind:

  • Das Erläuterungsdokument, das die wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum aktuell gültigen Standardbilanzkreisvertrag aufzeigt und lediglich als Erklärungshilfe dient
  • Die Prozessbeschreibung „Fahrplanabwicklung in Deutschland“ in der Version 4.5, die ebenfalls lediglich informatorischen Charakter hat, um einen gesamthaften Überblick zu ermöglichen.


15.02.2024 - News: Verfahren abgeschlossen - Die Bundesnetzagentur erteilt ihre Genehmigung zu den Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche (Standardbilanzkreisvertrag Strom)

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 23.11.2023 den Antrag der Übertragungsnetzbetreiber zu den Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche in Form eines neuen Bilanzkreisvertrages (Strom) genehmigt (Az. BK6-23-102). Nachfolgend erfolgte eine Anpassung der Tenorziffer 2 mit Beschluss vom 18.01.2024. Die Genehmigung erfolgte auf Grundlage der Art. 5 Abs. 4 i.V.m. 18 Abs. 1 b) und 6 der Europäischen Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (Verordnung (EU) 2017/2195, „EB-VO“).

Mit Wirkung zum 01.10.2024 ersetzt der neue Bilanzkreisvertrag Strom vollständig den aktuell gültigen Standardbilanzkreisvertrag (Genehmigung der Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche (Standardbilanzkreisvertrag Strom) vom 12.04.2019, Az. BK6-18-061).

Für die erforderliche Vertragsumstellung werden die ÜNB im Rahmen von bestehenden Vertragsverhältnissen in kürze auf die BKV zukommen.


29.08.2023 - News: Antrag eingereicht

Gemäß Artikel 18 (1) b) Art. 6 Abs.3 S. 2 der Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (im weiteren Verlauf „GL EB“ genannt), haben die deutschen ÜNB die Modalitäten für die Bilanzkreisverantwortlichen in Form eines überarbeiteten Bilanzkreisvertrags weiterentwickelt und mit den Bilanzkreisverantwortlichen und Verbänden öffentlich konsultiert.

Veröffentlicht finden Sie nunmehr den Bilanzkreisvertrag einschließlich Begründungsdokument, welche zusammen mit dem Antrag am 29.08.2023 bei der BNetzA zur Genehmigung eingereicht wurden.


10.06.2023 - News: Konsultation beendet

Die Konsultation des Standardbilanzkreisvertrages wurde vom 08.05.2023 bis 09.06.2023 durchgeführt und ist nun beendet. Eine Teilnahme an der Konsultation ist daher nicht mehr möglich. 

Die ÜNB bedanken sich bei allen Teilnehmern für die Einsendung ihrer Stellungnahmen!


Hintergrund

Am 18.12.2017 ist die „Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätssystem“ (im Folgenden Guideline Electricity Balancing, bzw. GL EB) in Kraft getreten.

Vor diesem Hintergrund sind die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verpflichtet, einen Bilanzkreisvertrag gemäß Artikel 10 GL EB gegenüber sämtlichen betroffenen Marktakteuren zu konsultieren, der schließlich gemäß Artikel 5 GL EB von der zuständigen Regulierungsbehörde zu genehmigen ist.

Insofern konsultieren die deutschen Übertragungsnetzbetreiber ab dem 08.05.2023 einen Bilanzkreisvertrag gemäß GL EB.


Ablauf der Konsultation

Die ÜNB haben mit Beginn des Konsultationsverfahrens auf dieser Website den zu konsultierenden Entwurf des Standardbilanzkreisvertrages, der Erkenntnisse der bisher geführten Diskussionen aufgreift, veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass nur dieser Entwurf des Standardbilanzkreisvertrages Gegenstand der Konsultation ist. Das Erläuterungsdokument und eventuelle weitere Dokumente dienen lediglich als Erklärungshilfe. Die veröffentlichte Prozessbeschreibung „Fahrplanabwicklung in Deutschland“ in der Version 4.5 hat ebenfalls lediglich informatorischen Charakter, um den Interessensvertretern einen gesamthaften Überblick zu ermöglichen.


  • Der Entwurf des Standardbilanzkreisvertrages wird im Zeitraum vom 08.05.2023 bis 09.06.2023 durch die ÜNB konsultiert. 
  • Für die Abgabe von Stellungnahmen bieten die ÜNB ausschließlich ein online zur Verfügung gestelltes Formular an. Auf diesem Wege können die ÜNB die zeitnahe und vollständige Erfassung bzw. Berücksichtigung Ihrer Kommentare gewährleisten (den Link zum Formular, siehe unten).    


Bitte beachten Sie, dass die ÜNB sich vorbehalten, die eingegangenen Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen, in jedem Fall werden diese auch der BNetzA übergeben. Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhaltet, kennzeichnen Sie diese daher bitte an entsprechender Stelle im Formular.

Nach Auswertung und Würdigung aller fristgerecht eingereichten Konsultationsbeiträge werden die ÜNB den Standardbilanzkreisvertrag der BNetzA zur Genehmigung vorlegen.


Abgabe von Stellungnahmen

Wir ermöglichen die Abgabe von Stellungnahmen ausschließlich über ein online zur Verfügung gestelltes Formular. Auf diesem Wege können wir die zügige und vollständige Erfassung und Berücksichtigung Ihrer Kommentare gewährleisten.

Standardbilanzkreisvertrag ab 01.10.2024

Beschluss der Bundesnetzagentur (AZ. BK6-23-102):

18.01.2024

BNetzA-Beschluss vom 18.01.2024

Beschluss vom 18.01.2024 - Teilwiderruf des Beschlusses BK6-23-102 vom 23.11.2023

21.12.2023

BNetzA- Teilwiderruf des Beschlusses vom 21.12.2023

Anhörung - Teilwiderruf des Beschlusses BK6-23-102 sowie Korrektur des Datums des Inkrafttretens

23.11.2023

BNetzA-Beschluss vom 23.11.2023

Beschluss vom 23.11.2023 

ANTRAGSDOKUMENTE

KONSULTATIONSDOKUMENT

ERGÄNZENDE DOKUMENTE