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Konsultation Bilanzkreisvertrag 2023

Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zur Konsultation des Bilanzkreisvertrages durch die vier Übertragungsnetzbetreiber.

Neben Basisinformationen wie der Guideline Electricity Balancing (GL EB), dem zu konsultierenden Bilanzkreisvertrag, dem Zeitplan und dem Link zum Formular zur Teilnahme an der Konsultation, werden auf dieser Website bedarfsgerecht weitere Informationen zur Konsultation veröffentlicht. So finden Sie bspw. ergänzend zum Konsultationsdokument weitere informierende Dokumente, die nicht Gegenstand des Konsultationsverfahrens sind:

  • Das Erläuterungsdokument, das die wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum aktuell gültigen Standardbilanzkreisvertrag aufzeigt und lediglich als Erklärungshilfe dient
  • Die Prozessbeschreibung „Fahrplanabwicklung in Deutschland“ in der Version 4.5, die ebenfalls lediglich informatorischen Charakter hat, um einen gesamthaften Überblick zu ermöglichen.

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Hintergrund

 

Am 18.12.2017 ist die „Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätssystem“ (im Folgenden Guideline Electricity Balancing, bzw. GL EB) in Kraft getreten.

Vor diesem Hintergrund sind die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verpflichtet, einen Bilanzkreisvertrag gemäß Artikel 10 GL EB gegenüber sämtlichen betroffenen Marktakteuren zu konsultieren, der schließlich gemäß Artikel 5 GL EB von der zuständigen Regulierungsbehörde zu genehmigen ist.

Insofern konsultieren die deutschen Übertragungsnetzbetreiber ab dem 08.05.2023 einen Bilanzkreisvertrag gemäß GL EB.

 

Ablauf der Konsultation

 

Die ÜNB haben mit Beginn des Konsultationsverfahrens auf dieser Website den zu konsultierenden Entwurf des Standardbilanzkreisvertrages, der Erkenntnisse der bisher geführten Diskussionen aufgreift, veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass nur dieser Entwurf des Standardbilanzkreisvertrages Gegenstand der Konsultation ist. Das Erläuterungsdokument und eventuelle weitere Dokumente dienen lediglich als Erklärungshilfe. Die veröffentlichte Prozessbeschreibung „Fahrplanabwicklung in Deutschland“ in der Version 4.5 hat ebenfalls lediglich informatorischen Charakter, um den Interessensvertretern einen gesamthaften Überblick zu ermöglichen.

  • Der Entwurf des Standardbilanzkreisvertrages wird im Zeitraum vom 08.05.2023 bis 09.06.2023 durch die ÜNB konsultiert. 
     
  • Für die Abgabe von Stellungnahmen bieten die ÜNB ausschließlich ein online zur Verfügung gestelltes Formular an. Auf diesem Wege können die ÜNB die zeitnahe und vollständige Erfassung bzw. Berücksichtigung Ihrer Kommentare gewährleisten (den Link zum Formular, siehe unten).    

Bitte beachten Sie, dass die ÜNB sich vorbehalten, die eingegangenen Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen, in jedem Fall werden diese auch der BNetzA übergeben. Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhaltet, kennzeichnen Sie diese daher bitte an entsprechender Stelle im Formular.

Nach Auswertung und Würdigung aller fristgerecht eingereichten Konsultationsbeiträge werden die ÜNB den Standardbilanzkreisvertrag der BNetzA zur Genehmigung vorlegen.

 

Abgabe von Stellungnahmen

 

Wir ermöglichen die Abgabe von Stellungnahmen ausschließlich über ein online zur Verfügung gestelltes Formular. Auf diesem Wege können wir die zügige und vollständige Erfassung und Berücksichtigung Ihrer Kommentare gewährleisten.

Zur Abgabe ihrer Stellungnahme nutzen Sie bitte nachfolgenden Fragenkatalog:

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    • Fragenkatalog zur Konsultation des Bilanzkreisvertrages auf der deutsche Übertragungsnetzbetreiber auf www.netztransparenz.de

       

      Erläuterung:
      Bitte teilen Sie uns Ihre Konsultationsanmerkungen ausschließlich in dem nachstehenden Online-Formular mit, damit wir Ihre Anmerkungen im Rahmen der Auswertungen berücksichtigen können. Zur Erleichterung der Bearbeitung haben die ÜNB einen Fragenkatalog veröffentlicht - anhand diesem können die Konsultationsteilnehmer Ihre Anmerkungen ausarbeiten und dann über das bereitgestellte Online-Formular an die übermitteln.

      Sofern Ihre Konsultationsanmerkungen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten, vermerken Sie dies bitte in Ihrer jeweiligen Antwort.

      Fragenkatalog: