Vermarktung 1h-Auktion Windenergie
Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um die Prognose der Übertragungsnetzbetreiber für Windenergiemengen in viertelstündlicher Auflösung, die am vortägigen Spotmarkt einer Strombörse über eine marktgekoppelte Auktion mit stündlichen Handelsprodukten für jede Stunde des Folgetages veräußert wird. Die veräußerte Menge entspricht dem auf MW mit einer Nachkommastelle gerundeten arithmetischen Stundenmittel der Prognosewerte.
Hinweis:
Mit dem EEG 2023 wird der physikalische horizontale Belastungsausgleich zwischen den vier Übertragungsnetzbetreibern (gem. § 58 EEG 2021) abgeschafft. Die Übertragungsnetzbetreiber führen diese Abschaffung zum 15.12.2022 durch. Ab diesem Zeitpunkt vermarktet jeder Übertragungsnetzbetreiber ausschließlich die in der eigenen Regelzone anfallenden Vermarktungsmengen und nicht mehr den auf ihn gem. § 58 EEG 2021 entfallenden Anteil der deutschlandweiten Mengen. Dadurch kommt es zum 15.12.2022 zu Verschiebungen zwischen den Übertragungsnetzbetreibern hinsichtlich der von ihnen vermarkteten Strommengen.