ÜNB-Vermarktung

§ 3 EEV

§ 3 der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) regelt die Transparenz der Vermarktungstätigkeiten der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) im Zusammenhang mit Eerneuerbaren Energien.  Dazu gehört auch die Veröffentlichung von Informationen zu den Vermarktungstätigkeiten, um eine größere Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Aktivitäten sicherzustellen und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.