Aus Erneuerbaren Energien entstehender Strom wird gemäß § 2 Abs. 2 EEV in marktgekoppelten Day-Ahead-Auktionen an eine Strombörse vermarktet, wobei die jeweils voraussichtlich zur Verfügung stehende Strommenge einen Tag im Voraus von den Übertragungsnetzbetreibern in Viertelstunden-Intervallen prognostiziert wird.
Hier finden Sie für die Jahre ab 2012 gesetzlich vorgeschriebenen Rückblicke über die monatlich in Day-Ahead-Auktionen veräußerten Strommengen. Sie schlüsseln sich auf nach den Technologiegruppen Windenergie an Land, Windenergie auf See, solare Strahlungsenergie, Biomasse und Sonstige; mit einsehbar ist auch der monatliche durchschnittliche Vermarktungspreis.