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EEG-Finanzierungsbedarf 2023

Die EEG-Umlage wurde gesetzlich zum 01.01.2023 abgeschafft. Die Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien erfolgt zukünftig durch den Bundeshaushalt. Dieser EEG-Finanzierungsbedarf wird für das Jahr 2023 gemäß § 3 Abs. 12 EEV ermittelt.

Mit der Finanzierung soll die Differenz aus den Einnahmen und den Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber bei der EEG-Umsetzung nach Anlage 1 EnFG gedeckt werden.

In entsprechender Anwendung von § 5 EEV veröffentlichen die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) den EEG-Finanzierungsbedarf 2023 bis zum 15. Oktober 2022 auf ihren Internetseiten.

Der EEG-Finanzierungsbedarf für das Jahr 2023 beträgt -3,637 Mrd. Euro.

Das Konzept für das Prognoseverfahren und die Grundlagen für die Berechnung des EEG-Finanzierungsbedarfs 2023 stehen nachfolgend zum Download bereit.