EEG-Finanzierungsbedarf 2023

Zum Jahreswechsel 2023 gab es eine Gesetzesänderung: Nun erfolgt die Förderung Erneuerbarer Energien nicht mehr über die EEG-Umlage, sondern aus Mitteln des Bundeshaushalts. 

Hierfür wird jährlich im Voraus der Finanzierungsbedarf nach dem Energiefinanzierungsgesetz EnFG bestimmt. Die Finanzierung deckt die Differenz aus den Einnahmen und den Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber nach Anlage 1 des EnFG. 

Gemäß § 5 EEV veröffentlichten die Übertragungsnetzbetreiber den EEG-Finanzierungsbedarf 2023 bis zum 15. Oktober 2022 auf ihren Internetseiten. 

Der EEG-Finanzierungsbedarf für das Jahr 2023 beträgt -3,637 Mrd. Euro.

Das Konzept für das Prognoseverfahren und die Grundlagen für die Berechnung des EEG-Finanzierungsbedarfs 2023 finden Sie hier als Downloads: 

Downloads

EEG-FINANZIERUNG

Bis 2022 finanzierte die EEG-Umlage den Ausbau Erneuerbarer Energien, seit 2023 läuft die Förderung über den Bundeshaushalt. Hier erfahren Sie mehr zu den jeweiligen Finanzierungbedarfen.