Aktivierte Regelleistung
Die ÜNB sind als Treuhänder der Bilanzkreise gehalten, entsprechend den Arbeitspreisen der bezuschlagten Gebote Regelleistung möglichst kostengünstig abzurufen. Diese Vorgabe gilt sowohl für aFRR als auch für mFRR. Für beide Regelleistungsarten und beide Regelrichtungen werden die bezuschlagten Gebote in einer sogenannten "Merit Order Liste" (MOL) deutschlandweit in der Reihenfolge der Arbeitspreise gereiht und entsprechend dem Bedarf immer nur die jeweils günstigsten Zuschläge abgerufen. In den aFRR- und mFRR-Plattformen PICASSO und MARI werden die Gebote der teilnehmenden ÜNB in selber weise gereiht und unter Berücksichtigung des zulässigen Leistungsaustausches zwischen den ÜNB für die Optimierung des aFRR- und mFRR-Abrufs genutzt. Dies minimiert die Kosten für Ausgleichsenergie, die von den Bilanzkreisen (und damit letztlich allen Verbrauchern) zu tragen sind.
Aktivierte aFRR (SRL)
Im Wesentlichen erfolgt die Ausregelung von Leistungsungleichgewichten durch den Einsatz von aFRR. Die aFRR wird im Rahmen der Regelleistungsausschreibung am Vortag entsprechend den geforderten Leistungspreisen unter Beachtung etwaiger Kernanteile vergeben. Im Rahmen des anschließenden viertelstündlichen Regelarbeitsmarktes erfolgt eine Aktualisierung der Angebote und die Angabe von Arbeitspreisen. Der Abruf von aFRR erfolgt entsprechend der gültigen Merit Order in der Reihenfolge der Arbeitspreise (je günstiger ein Angebot für die Bilanzkreise ist, desto eher wird es also abgerufen) automatisch durch den Leistungs-Frequenz-Regler des Anschluss-ÜNB. In der aFRR-Plattformen PICASSO (und IGCC) wird der aFRR-Abruf der teilnehmenden ÜNB optimiert. Die hier veröffentlichte aktivierte aFRR entspricht im Fall der betrieblichen Daten der erbrachten (physikalisch gelieferten) aFRR basierend auf den Daten der bezuschlagten Regelleistungsanbieter, im Fall der qualitätsgesicherten Daten der abrechnungsrelevanten aFRR.