Anforderungen an Elektrolyseanlagen

Hier finden Sie das Anforderungspapier der vier Übertragungsnetzbetreiber für den Netzanschluss von Elektrolyseanlagen.

Die Ziele der Bundesregierung sehen in den nächsten Jahren einen Ausbau von Elektrolyseanlagen in der Größenordnung von mehreren hunderten Megawatt bis hin zu einigen Gigawatt an Bezugsleistung vor. Nach dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung sollen heimische Erzeugungspotenziale auf rund 10 GW Elektrolyseurkapazität bis 2030 im Vergleich zur bisherigen Wasserstoffstrategie verdoppelt werden. Zudem nehmen die Übertragungsnetzbetreiber im Entwurf des Szenariorahmen des NEP(2023) eine Leistung zwischen 16 und 20 GW im Jahr 2037 bzw. von 36 bis 40 GW im Jahr 2045 an. Die Bundesnetzagentur geht in allen Szenarien von einer höheren Leistung aus.

Um einen sicheren Netzbetrieb und einen schnellen Ausbau der Elektrolysekapazitäten zu gewährleisten müssen technische Anforderungen für den Anschluss an das deutsche Hoch- und Höchstspannungsnetz erfüllt werden.

Die Übertragungsnetzbetreiber haben eine konsolidierte Position zu diesen grundlegenden Anforderungen an Elektrolyseanlagen formuliert, welche zukünftig für die Sicherstellung der Systemstabilität benötigt wird.

Das Dokument enthält derzeit keine Nachweise zu den formulierten Anforderungen. Die Nachweise werden in einer späteren Version ergänzt.

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Technische Anforderung für den Anschluss von Elektrolyseanlagen