Marktgestützte Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit

Wann wird Schwarzstartfähigkeit benötigt? 

Für den Fall, dass es zu einem großflächigen Stromausfall kommt, hält jeder regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gemäß der „Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes“ einen sogenannten Netzwiederaufbauplan bereit. Im Netzwiederaufbauplan ist beschrieben, wie das Übertragungsnetz im Falle eines großflächigen Stromausfalls mittels einer Netzwiederaufbaustrategie schrittweise wieder unter Spannung gesetzt werden kann. Für den Netzwiederaufbau sind schwarzstartfähige Stromerzeugungsanlagen (Schwarzstartanlagen) erforderlich, die eigenständig und ohne externe Spannungsversorgung ein Teilnetz unter Spannung setzen können. Außerdem müssen Schwarzstartanlagen Leistung abgeben sowie Netzfrequenz und Spannung regeln können. 

Wie wird Schwarzstartfähigkeit beschafft?

Bisher wurden Schwarzstartanlagen von den ÜNB im Rahmen bilateraler Verträge mit Betreibern von Schwarzstartanlagen kontrahiert. Gemäß §12h EnWG ist Schwarzstartfähigkeit zukünftig durch die ÜNB als nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen. Mit der Festlegung BK6-21-023 der Bundesnetzagentur sind die Rahmenbedingungen des künftigen Beschaffungsverfahrens bekanntgegeben worden. Grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme an der marktgestützten Beschaffung ist, dass Anbieter die technischen und organisatorischen Anforderungen gemäß BK6-18-249 erfüllen. Die marktgestützte Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit wird regionsweise und zeitlich gestaffelt erfolgen. Zwischen dem Zeitpunkt, zu dem ein Anbieter den Zuschlag erhält, und dem Beginn des Erbringungszeitraums, ist ein mehrjähriger Zeitraum vorgesehen. So können auch Anbieter mit bestehenden Anlagen, die bisher nicht schwarzstartfähig sind, sowie Neuanlagen an den Ausschreibungen teilnehmen. Die Ertüchtigung bzw. der Bau der Anlagen durch den Anlagenbetreiber muss dann nach Bezuschlagung spätestens bis zum Beginn des Erbringungszeitraums abgeschlossen werden.

Online-Beschaffungskalender

Für die Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit werden voraussichtlich folgende Beschaffungsregionen gebildet:

Quelle: Übertragungsnetzbetreiber/FNN

Weiter finden Sie hier die Zuordnung der einzelnen Umspannwerke auf die Beschaffungsregionen in tabellarischer Form.

Die zeitliche Staffelung der Beschaffung ist aktuell wie folgt geplant:

Beschaffender ÜbertragungsnetzbetreiberBeschaffungsregionVoraussichtlicher Beginn der Beschaffung (Bekanntmachung)
50Hertz Transmission GmbH50Hertz Nord-OstJanuar 2024
50Hertz Transmission GmbH50Hertz Nord-WestJanuar 2024
50Hertz Transmission GmbH50Hertz MitteJanuar 2024
50Hertz Transmission GmbH50Hertz Süd-OstSeptember 2026
50Hertz Transmission GmbH50Hertz Süd-WestSeptember 2026
TenneT TSO GmbH gemeinsam mit 50Hertz Transmission GmbHTenneT NordJanuar 2024
TenneT TSO GmbHTenneT MitteJanuar 2027
TenneT TSO GmbHTenneT SüdJuli 2025
Amprion GmbHAmprion Nord 1Januar 2024
Amprion GmbHAmprion Nord 2Juli 2025
Amprion GmbHAmprion Süd 1Januar 2027
Amprion GmbHAmprion Süd 2Januar 2028
TransnetBW GmbHTransnetBW WestJanuar 2024
TransnetBW GmbHTransnetBW OstJuni 2025

Die vorgenannten Angaben stellen den aktuellen, unverbindlichen Planungsstand dar und werden bei Bedarf aktualisiert.

Anbieterkonsultation des Mustervertrages

Für die zukünftige marktgestützte Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber einen Entwurf des Mustervertrags erarbeitet, der ab 15.11.2023 öffentlich zur Konsultation gestellt wird. 

Nach anschließender Finalisierung wird der Vertrag durch den jeweiligen ÜNB in seinem jeweiligen Ausschreibungsverfahren zur Schwarzstartfähigkeit verwendet. Das heißt, dass der oder die jeweiligen bezuschlagten Anbieter einer Ausschreibung auf Basis dieses Vertrages die Systemdienstleistung Schwarzstart erbringen werden. Bilaterale Vertragsverhandlungen sind dabei ausgeschlossen. 

Anmerkungen zum Entwurf des Mustervertrags und den zugehörigen Anhängen können unter Verwendung dieses Formulars bis einschließlich 28.11.2023 an die unten benannten Kontaktadressen gesendet werden. Wir bitten darum, Ihre Anmerkungen jeweils nur an einen ÜNB zu senden. Ein Austausch zwischen den ÜNB wird sichergestellt. 

Ihre Anmerkungen werden nicht veröffentlicht und nicht individuell beantwortet. Soweit möglich und sachgerecht, werden sie jedoch bei der Finalisierung des Mustervertrages berücksichtigt. 

Mustervertrag und Anhänge:

Mustervertrag – Hauptdokument

Grafik Erläuterung der Parameter Wmin & Tmin (aktualisiert am 30.11.2023)

Anhang 1: Schwarzstartanlage und technische Anforderungen

Anhang 2: Umfang des gegenseitigen Informationsaustausches / Sprach- und Datenkommunikation – nicht Gegenstand der Konsultation

Anhang 3: Überprüfung der Schwarzstartfähigkeit und Inselbetriebsfähigkeit

Anhang 4: Betriebsversuche

Anhang 5: Schulung des Betriebspersonals

Anhang 6: Kontaktdaten – nicht Gegenstand der Konsultation

Anhang 7: Anpassung der Vergütung der Opportunitätskosten 

Anhang 8: Bürgschaft

Ergänzende Dokumente:

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Anschluss- und Transitnetzbetreibers

Bescheinigung über die Schwarzfallfestigkeit der Gasversorgung (veröffentlicht am 17.11.2023)

Bekanntmachung der Beschaffung

Sobald für eine Beschaffungsregion ein Beschaffungsverfahren eröffnet wird, erfolgt an dieser Stelle eine Bekanntmachung der Beschaffung durch den jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber.

Kontakt zu den ÜNB

Für Fragen zur marktgestützten Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit können sich interessierte Anbieter gerne an den jeweils verantwortlichen ÜNB wenden:

Die ÜNB werden Rückfragen sowie Antworten, die von allgemeinem Interesse sind, in regelmäßigen Abständen an dieser Stelle anonymisiert veröffentlichen.