Wann wird Schwarzstartfähigkeit benötigt?
Für den Fall, dass es zu einem großflächigen Stromausfall kommt, hält jeder regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gemäß der „Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes“ einen sogenannten Netzwiederaufbauplan bereit. Im Netzwiederaufbauplan ist beschrieben, wie das Übertragungsnetz im Falle eines großflächigen Stromausfalls mittels einer Netzwiederaufbaustrategie schrittweise wieder unter Spannung gesetzt werden kann. Für den Netzwiederaufbau sind schwarzstartfähige Stromerzeugungsanlagen (Schwarzstartanlagen) erforderlich, die eigenständig und ohne externe Spannungsversorgung ein Teilnetz unter Spannung setzen können. Außerdem müssen Schwarzstartanlagen Leistung abgeben sowie Netzfrequenz und Spannung regeln können.
Wie wird Schwarzstartfähigkeit beschafft?
In der Vergangenheit wurden Schwarzstartanlagen von den ÜNB im Rahmen bilateraler Verträge mit Betreibern von Schwarzstartanlagen kontrahiert. Gemäß §12h EnWG ist Schwarzstartfähigkeit heute durch die ÜNB als nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen. Mit der Festlegung BK6-21-023 der Bundesnetzagentur sind Anfang 2023 die Rahmenbedingungen der Beschaffungsverfahren bekanntgegeben worden. Grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme an der marktgestützten Beschaffung ist, dass Anbieter die technischen und organisatorischen Anforderungen gemäß BK6-18-249 erfüllen. Die marktgestützte Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit erfolgt regionsweise und zeitlich gestaffelt. Zwischen dem Zeitpunkt, zu dem ein Anbieter den Zuschlag erhält, und dem Beginn des Erbringungszeitraums, ist ein mehrjähriger Zeitraum vorgesehen. So können auch Anbieter mit bestehenden Anlagen, die bisher nicht schwarzstartfähig sind, sowie Neuanlagen an den Ausschreibungen teilnehmen. Die Ertüchtigung bzw. der Bau der Anlagen durch den Anlagenbetreiber muss dann nach Bezuschlagung spätestens bis zum Beginn des Erbringungszeitraums abgeschlossen werden.
Online-Beschaffungskalender
Für die Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit wurden folgende Beschaffungsregionen gebildet (Stand 01/2024):