Marktgestützte Beschaffung von Momentanreserve

Die erste Konsultation des Beschaffungskonzepts wurde von der BNetzA am 29. September 2023 eingeleitet, die zweite Konsultation startete ein Jahr später am 12. September 2024. Die finale Festlegung des Beschaffungskonzeptes durch die BNetzA ist am 22. April 2025 erfolgt.

Was ist Momentanreserve?

Momentanreserve ist eine inhärente Reaktion auf ein Wirkleistungsungleichgewicht, um eine, ggf. auch nur lokale, Verletzung von Grenzwerten der Frequenzhaltung, die für die Netzstabilität kritisch sein kann, zu verhindern. Unter inhärenter Reaktion ist insbesondere die Momentanreserve aus Synchronmaschinen (Schwungmasse) oder netzbildenden Umrichtern (synthetische Schwungmasse) zu verstehen, die das Ziel hat, Frequenzgradienten zu begrenzen. Die Momentanreserve reagiert dabei unverzögert auf kurzzeitige Änderungen des Spannungswinkels, wirkt dem Wirkleistungsungleichgewicht entgegen und begrenzt den Frequenzgradienten im Ursprung.


Marktdesign (gemäß BNetzA-Festlegung)

Die Beschaffung von Momentanreserve erfolgt über ein Festpreissystem, das die Vorhaltung von Momentanreserve vergütet. Die Höhe der Vergütung ist abhängig von der Verfügbarkeit der Einheit in der jeweiligen Abrechnungsperiode, der Beschaffungsregion und dem angebotenen Produkt. Die Festpreisbestimmung erfolgt anhand einer von einem unabhängigen Gutachter erstellten Methodik.

Die Produkte differenzieren sich nach Richtung (positiv / negativ) und Verfügbarkeit (Basis / Premium), woraus sich vier unterschiedliche Produkte ergeben.

Das Beschaffungskonzept „Momentanreserve“ regelt den Rahmen für

  • Vergütungsvoraussetzungen
  • Produktdefinitionen
  • Fristen
  • Verfügbarkeit
  • Rahmenbedingungen für die Preisgestaltung
  • Vergütung
  • Veröffentlichungspflichten des beschaffenden ÜNB


Festpreise für die erste Festpreisperiode

Zur Ermittlung der initialen Festpreise mit einer Gültigkeit vom 22.01.2026 bis zum 21.01.2028 haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber, wie vom Beschaffungskonzept gemäß Festlegung BK6-23-010 vorgesehen, ein Gutachten zur Ermittlung der Festpreise erstellen lassen.

Auf Basis dessen werden für die erste Festpreisperiode die folgenden Festpreise angesetzt:

ProduktRichtungFestpreiskomponenteHöhe [€/MWs/a]
PremiumPositivFPO805
FPO + FP1888,5
Negativ
FPO
805
FPO + FP1
888,5
BasisPositiv
FBO
76
FBO + FB1
109,5
NegativFBO
76
FBO + FB1
109,5

Dabei sind folgende weitere Hinweis zu beachten:

  1. Die in der Tabelle ausgewiesenen Festpreise gelten ab Start der Beschaffung für alle Beschaffungsregionen in Deutschland einheitlich.
  1. Die in der Tabelle ausgewiesenen Festpreise sind die aktuell gültigen Preise für die erste Festpreisperiode. Gemäß Festlegung BK6-23-010 können die Festpreise weiterhin auch innerhalb der Festpreisperiode in Rücksprache mit der Bundesnetzagentur angepasst werden.

Die Übertragungsnetzbetreiber stellen darüber hinaus folgendes unverbindliches Erläuterungsdokument bereit:

Erläuterungsdokument zu den Festpreisen der ersten Festpreisperiode

Beschaffungsregionen und Bedarfe

Für die Beschaffung von Momentanreserve entsprechen die Beschaffungsregionen in der ersten Festpreisperiode den Regelzonen der deutschen Übertragungsnetzbetreiber. Hintergrund ist, dass initial in allen Regionen Deutschlands nennenswerte Momentanreservebedarfe existieren. Langfristig planen die Übertragungsnetzbetreiber, die Beschaffungsregionen in Abhängigkeit der Residualbedarfe (in Anlehnung an den jeweils aktuellen Systemstabilitätsbericht) anzupassen.

Die Bedarfe für Momentanreserve bis 2030 stammen aus dem Systemstabilitätsbericht 2025 und sind in der folgenden Abbildung je Regelzone aggregiert. Die ausgewiesenen Werte entsprechen den Momentanreservebedarfen für das Zieljahr 2030 unter Vernachlässigung der 1% kritischsten Stunden.

Einmal jährlich (erstmalig im Q1/2027) werden die Übertragungsnetzbetreiber zudem gemäß Beschaffungskonzept die kontrahierte Momentanreserve in MWs veröffentlichen und somit über den Stand der Bedarfsdeckung berichten.

Konsultation des Rahmenvertrags

Für die zukünftige Beschaffung von Momentanreserve haben die Übertragungsnetzbetreiber einen Rahmenvertrag (Mustervertrag) entworfen, der vom 06.10.2025 – 31.10.2025 zur Konsultation gestellt wurde.

Entwurf Rahmenvertrag (Konsultationsfassung) 


Marktkommunikation

Die ÜNB planen bis zur Markteinführung regelmäßige Online-Stakeholder-Workshops durchzuführen, um über die relevanten Aspekte der marktgestützten Beschaffung von Momentanreserve zu informieren.

In folgender Tabelle sind alle aktuell geplanten Stakeholder-Workshops aufgelistet. Auch bereits durchgeführte Workshops sind inklusive der gezeigten Präsentationen aufgeführt.

Datum des WorkshopsThemaMaterialienAnmeldung
28.11.2024Marktdesign(2. Konsultation)Foliensatz Stakeholderworkshop Marktdesign (2. Konsultation)-
22.09.2025,13:00 – 15:00 UhrZeitplan, Marktdesign und VerfügbarkeitsbestimmungFoliensatz Zeitplan, Marktdesign und Verfügbarkeit-
22.10.2025,10:30 – 12:00 UhrAngebotsabgabe, Aggregation und  MustervertragFoliensatz Angebotsabgabe, Aggregation und Mustervertrag-
24.11.2025,13:00 – 15:00 UhrAbrechnung und DatenaustauschFoliensatz Abrechnung, Datenaustausch, Bedarfe und Festpreis-
13.01.2026,13:00 – 14:00 UhrQ&A-Anmeldelink
24.02.2026,13:00 – 14:00 UhrQ&A-Anmeldelink

Eine Aufzeichnung der Termine ist aus Datenschutzgründen leider nicht möglich. Relevante Fragen werden jedoch im Nachgang in das Q&A aufgenommen.

Zusätzlich haben die ÜNB einen Foliensatz zum Umgang mit Synchronmaschinen zusammengestellt. 

Foliensatz Umgang mit Synchronmaschinen 

Q&A zum Beschaffungsverfahren Momentanreserve

An dieser Stelle veröffentlichen die 4ÜNB in anonymisierter Form Antworten auf Anbieterfragen, welche von allgemeinem Interesse sind. Anbieterfragen können über die unten genannten Kontaktdaten an die Netzbetreiber adressiert werden.

Neben den neuen Fragen und Antworten sind in den neuen Veröffentlichungen jeweils auch die bisherigen enthalten. 

Kontakt zu den ÜNB

Für Fragen zur marktgestützten Beschaffung von Momentanreserve können sich interessierte Anbieter gerne an den jeweils verantwortlichen ÜNB wenden: